
Sehr geehrter Herr Walser,es geht Ihnen also nicht darum, in Frage zu stellen, dass Inobhutnahmen geboten sein können, sondern darum zu betonen, dass Ihrer Ansicht nach diejenigen Personen, die Inobhutnahmen in Hamburg durchführen, dazu nicht befugt seien, weil sie nicht verbeamtet sind.Ich kann mich nur wiederholen: Diese Frage ist keine, die politisch beantwortet werden kann, sondern juristisch beantwortet werden muss. Wenden Sie sich gegebenenfalls an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft.Viele Grüße,Daniel Oetzel (...)