Frage von Leo K. • 10.10.2015
Antwort ausstehend von Daniel Lede Abal Bündnis 90/Die Grünen
(...) Dies steht, wie Ihnen bekannt, im rechtlichen Konflikt mit dem Landeswaldgesetz Baden-Württembergs, welches Radfahren auf Wegen < 2 m Breite generell untersagt. Die 2-Meter-Regelung halten wir für sinnvoll, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wegenutzenden zu garantieren. (...)
(...) Uns Grünen ist bekannt, dass viele Mountainbiker/-innen gern auf den meist attraktiveren Wegen unter 2 m Breite fahren. Dies steht, wie Ihnen bekannt, im rechtlichen Konflikt mit dem Landeswaldgesetz Baden-Württembergs, welches Radfahren auf Wegen < 2 m Breite generell untersagt. (...)