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Daniel Lede Abal
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tim T. •

Frage an Daniel Lede Abal von Tim T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abal,

auf Ihre Antwort an H. B. habe ich Fragen:

1.Erwähnen Sie wie Ihre Kollegen schwere Unfälle. Bisher wurden diese nicht belegt, bzw. wurden Unfälle angeführt, die bei näherer Überprüfung nicht auf Wegen unter 2m passiert sind. Wo bitte gibt es Belege, geschweige denn belastbare Statistiken (ruhig auch aus anderen Ländern) über eine erhöhte Gefahr auf schmalen Wegen?

2.Verweisen Sie auf die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen. Mir ist ein einziger Fall in 18 Jahren seit Inkrafttreten bekannt. MTBler berichten übereinstimmend über eine pauschale Verweigerungshaltung bei entsprechenden Anfragen. Würden Sie mir zustimmen, daß es diese Möglichkeit de facto nicht gibt oder wie erklären Sie sich, daß es nicht mehr Ausnahmen gibt oder kennen Sie weitere Beispiele? Die Ausweisung im Schwarzwald ist bisher ja auch nur eine Absichtserklärung ohne Beteiligung von Bikern. Und Widerstand wurde hier bereits angekündigt!

3.Sie führen Konflikte mit Wanderern an. Ich komme aus einem rel. kleinem Ort mit hoher MTB-Affinität und kann aus eigener Erfahrung sagen, daß allein hier im Jahr über 100.000km schmale Wege gefahren werden. Dennoch sind mir keine Unfälle bekannt und Konflikte nur unter Berufung auf die 2m-Regel von Leuten die meinen diese notfalls auch mit Gewalt durchsetzten zu müssen. Tätliche Angriffe, ausgelegte Nagelbretter und Glasscherben, verbarrikadierte Wege kommen gelegentlich vor. Etwas öfter verbale Angriffe. 99% aller Begegnungen laufen zum Glück friedlich oder sogar freundlich ab! Sind Ihnen Abseits von wenigen "Hotspots" Konflikte bekannt?

4.Wenn aus Ihrer Sicht die nicht bewiesene Gefährdung einer Gruppe den Ausschluß einer anderen rechtfertigt, was unternehmen Sie dann bei den statistisch bewiesenen Gefährdungen bei gemeinsamen Rad-/Fußwegen in der Stadt (oft deutl. unter 2m), von Radfahrern und Autos gemeinsam benutzten Straßen? Werden Sie sich hier auch für den Ausschluß jeweils einer Nutzergruppe einsetzten und wenn ja für welche?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Trabandt,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie nach dem Konflikt- und Unfallpotential in Baden-Württemberg durch Mountainbiking auf Waldwegen unter 2 m Breite sowie nach den Erfahrungen anderer Bundesländer mit alternativen Regelungen fragen.

Uns Grünen ist bekannt, dass viele Mountainbiker und Mountainbikerinnen gern auf den meist attraktiveren Wegen unter 2 m Breite fahren. Dies steht, wie Ihnen bekannt, im rechtlichen Konflikt mit dem Landeswaldgesetz Baden-Württembergs, welches Radfahren auf Wegen < 2 m Breite generell untersagt. Die 2-Meter-Regelung halten wir für sinnvoll, um einen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Wegenutzenden zu garantieren.

Hinsichtlich der Unfallzahlen unter Beteiligung von Mountainbikern und Mountainbikerinnen liegt für Baden-Württemberg keine Unfallstatistik vor, aus der diese spezifischen Informationen direkt entnommen werden könnten. Eine entsprechende Auswertung der polizeilichen Unfallstatistiken wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand leistbar. Auch aus anderen Bundesländern liegen keine Erhebungen vor. Die meisten Bundesländer arbeiten mit mehr oder weniger unbestimmten Rechtsbegriffen. In der Folge ist bei jedem Unfall unklar, ob auf dem Weg Radfahren erlaubt war oder nicht. Dies ist aber stets ausschlaggebend für die Haftungsfrage, da der Unfallhergang selbst meist nicht präzise rekonstruierbar ist.

Noch wenig bekannt ist, dass das Landeswaldgesetz die Möglichkeit bietet, mit Ausnahmegenehmigungen Singletrails als Mountainbike-Wege auszuweisen. Diese Möglichkeit unterstützen wir und wollen das MTB-Wegenetz unter Berücksichtigung der Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus aufwerten. Wir setzen uns dafür ein, in Kooperation der verschiedenen Interessengruppen regional angepasste Lösungen zu schaffen. Gehen Sie auf die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in Ihrer Region zu und erarbeiten Sie gemeinsame Lösungen im Dialog.

Zur Unterstützung dieses Ansatzes erfasst, wie bereits in unserer Antwort an Herrn Behr erwähnt, eine von der Universität Freiburg begleitete Pilotstudie diese Möglichkeiten genauer. Es geht bei diesem Projekt um die radtouristische Attraktivität unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen von Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz und Tourismus (Wandern, Radfahren), also um einen durchaus umfassenden Ansatz. Durch eine intensive Einbindung aller beteiligten Gruppierungen in einem frühen Stadium der Planung lassen sich potentielle Konflikte oft bereits im Vorfeld vermeiden oder entschärfen.

Als Fazit möchte ich festhalten: Die bestehende 2-m-Regelung im Waldwegenetz hat sich in Baden-Württemberg bewährt. Einen Ausbau von Singletrails unterstützen wir als Form umweltverträglichen Natursports ausdrücklich und möchten Sie ermuntern, sich in Ihrer Region für ein attraktives Mountainbike-Wegenetz einzusetzen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lede Abal MdL

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