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Daniel Lede Abal
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Frage von Michael R. •

Frage an Daniel Lede Abal von Michael R. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus

Sehr geehrter Hr. Lede Abal,
als Vorsitzender des RV Pfeil Tübingen vertrete ich die Interessen des Radsports in der Region. Insbesondere sehen wir politischen Handlungsbedarf in Bezug auf die 2m-Regel, die insbesondere das Mountainbiken einschränkt (§37 Abs. 3 LWaldG) und trotz dessen überall illegale Strecken entstehen. Der Bedarf an zulässigen Wegen und Strecken als Freizeitangebot für Mountainbiker (Kinder, Jugendliche, Familien, Sportler und Sportvereine) steigt zunehmend im Naherholungsbereich.
Wie stehen Sie zu dem Thema und was werden Sie tun, um das Mountainbiken zu fördern und zu legalisieren?
Grüße aus Tübingen
M. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rühle,

Vielen Dank für Ihre Frage, gerne antworte ich Ihnen. Ich war bislang allerdings nie Mitglied in den damit befassten Ausschüssen und ich werde es voraussichtlich auch künftig eher nicht werden. Aber mir geht es um pragmatische Lösungen.
Mir ist bewusst, dass der Reiz des Mountainbikings zu einem guten Teil darin liegt, auf nicht befestigten Wegen zu fahren. Waldgebiete, in denen Mountainbiking zulässig ist, sollten meiner Ansicht nach so gestaltet sein, dass Fußgänger*innen, Mountainbiker*innen und Wander*innen über genügend Platz verfügen, um sich gegenseitig nicht zu stören, sich gegenseitig nicht zu gefährden und ohne das Wohl der Natur zu vernachlässigen. An diesem Grundkonsens sollten wir nicht rütteln.

Um eine Veränderung in Ihrem Sinne zu erreichen braucht es vernünftige, transparente und klare Regeln, die die Interessen aller Nutzer*innen der Wälder und des Naturschutzes berücksichtigen. Dazu gehören auch Mountainbiker*innen. Deshalb muss die Entscheidung über die Abweichung von der 2-Meter-Regel vor Ort getroffen werden, damit geeignete und attraktive Waldabschnitte entsprechend ausgewiesen, gesichert und gekennzeichnet werden können. Im Interesse aller muss das klar erkennbar sein, damit es nicht zu Gefährdungssituationen kommt.

Ich halte deshalb die derzeitige Lösung für grundsätzlich richtig. Es fehlt aber bislang an Mut und Unterstützung zur Ausgestaltung und Umsetzung solcher lokalen Ausnahmeregelungen (nach § 37 Absatz 3). Deshalb ist es in meinen Augen sinnvoll, diese Prüfung nochmals breit angelegt anzustoßen. Das wäre aus Sicht auch der richtige Schritt, um der von Ihnen beschriebenen Entstehung von illegalen Strecken vorzubeugen. Wenn sie auch die Einrichtung von Downhill-Strecken im Sinn haben, wäre eine direkte Kontaktaufnahme wahrscheinlich besser.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Lede Abal

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