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Daniel Lede Abal
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Achim B. •

Frage an Daniel Lede Abal von Achim B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abal,

ich war mir jetzt nicht ganz sicher, unter welcher Rubrik ich meine Frage stellen soll, Demokratie und Bürgerrechte passt ganz gut, vl. aber auch die Rubrik Tourismus.

Es geht mir um das Waldbetretungsrecht, genauer gesagt um die unsinnige 2-Meter-Regel. Nachdem Minister Bonde ja umgekippt ist, und diese Regelung weiterhin befürwortet, möchte ich Sie fragen, was und ob Sie etwas gegen diese Regelung tun werden. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem diese Regelung noch gilt. In Hessen wurde gezeigt, dass ein modernes und überarbeitetes Betretungsrecht ohne diskriminierende Verbote und Einschränkungen für Nutzergruppen möglich ist. Auch in Baden Württemberg ist das möglich!

Genauere Infos gibt es auch unter:
http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/weg-mit-2m-regel-in-bawue

Besonders von den GRÜNEN (bzw. Minister Bonde), die sich so sehr für das radfahren einsetzen, bin ich sehr enttäuscht.
Als Waldnutzer sind somit Mountainbiker und Wanderer nicht gleichberechtigt, als Tourenführer des örtlichen Radsportvereins RV Pfeil Tübingen begebe ich mich auf Ausfahrten immer in eine rechtliche Grauzone.

Deswegen möchte ich meine Fragen nochmals wiederholen:
- Werden Sie sich dafür einsetzen, diese unsinnige und diskriminierende Regelung zu kippen?
- Was werden Sie in diesem Falle dafür bzw. dagegen tun?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Achim Behr

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Behr,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

In der GRÜNEN Landtagsfraktion setzen wir uns für eine Erweiterung und Vernetzung der Mountainbike-Wegenetze insbesondere in den Mittelgebirgen ein. Dabei müssen neben den berechtigten Interessen der Mountainbiker auf legale Ausübungsmöglichkeiten ihres Sports auch die Interessen von Wanderinnen und Wanderern, Reiterinnen und Reitern sowie die des Naturschutzes bewertet werden. Bei der Nutzung der baden-württembergischen Wälder als Erholungsraum und Sportstätte kommt es durch die unterschiedliche Nutzung immer wieder zu Konflikten, die auch an uns herangetragen werden. Leider ist es in der Vergangenheit auch schon zu schweren Unfällen gekommen. Diese Konflikte entstehen offenbar insbesondere dort, wo auf schmalen Wegen ein gefahrloser Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 3 Landeswaldgesetz ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite daher untersagt, wenn diese nicht gesondert als Single-Trails für diese Nutzung ausgewiesen werden.

Um trotzdem eine Verbesserung der Attraktivität für Mountainbikerinnen und Mountainbiker zu erreichen wurde unter Beteiligung der Schwarzwald-Tourismus GmbH, der beiden Naturparken, dem Schwarzwaldverein und dem Landesbetrieb ForstBW ein Konzeptpapier für den Schwarzwald erarbeitet. Dieses sieht insbesondere eine stärkere Ausweisung von Single-Trail-Strecken vor. Ab 2014 werden in den Schwarzwald-Naturparken Pilotprojekte zur Ausweisung von Single-Trails begleitet. Von besonderem Interesse ist es, ob es gelingt, gegenseitige Störungen zu verringern, das Unfallrisiko zu mindern und gleichzeitig die Fahrrad- und Mountainbike-Attraktivität zu steigern.

Die Regelungen der Waldgesetze anderer Bundesländer sehen wir nicht unkritisch, weil sie mangels klarer Kriterien keine Klarheit und keine Sicherheit schaffen oder zu restriktiv sind. So beschränkt das neue Waldgesetz Hessens das Radfahren auf befestigte oder naturfeste Wege, auf denen bei gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Das Waldgesetz Bayerns beschränkt das Radfahren auf Straßen und geeignete Waldwege. Baden-Württembergs 2-m-Regelung hat gegenüber den auslegungsfähigen Begriffen „gefahrloser Begegnungsverkehr“ oder „geeignete Waldwege“ den Vorteil der Rechtsklarheit bei Haftungsfragen nach Unfällen.

Die bestehende 2-m-Regelung hat sich nach dem Erachten der GRÜNEN Landtagsfraktion bewährt. Eine flexible Handhabung über Ausnahmeregelungen ist dort möglich, wo eine Entflechtung des Besucherverkehrs angestrebt wird oder das Unfallrisiko gering ist. Im Rahmen des im Schwarzwald gestarteten Pilotprojekts wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine Entflechtung des Erholungsverkehrs bewirkt werden kann. Die Fraktion Grüne strebt daher keine Novellierung des Landeswaldgesetzes an.

Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Lede Abal

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