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Daniel Köbler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dennis K. •

Wann wird im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiekosten endlich eine Transparent im Schornsteinfegerwesen angestrebt? Die Verbraucher werden hier mit enormen Gebühren belastet...

Sehr geehrter Herr Köhler,

zwar gibt es offiziell in Deutschland kein Schornsteinfegermonopol mehr, allerdings werden hoheitliche Aufgaben an Bezirksschornsteinfeger zwangsweise abgegeben - eine Kontrolle dieser findet nicht statt.

Es ist Gang und Gebe dass in Feuerstättenbescheide zu häufig Kehrungen bzw. Überprüfungen angeordnet an denen der Bezirksschornsteinfeger ebenfalls verdient. Hier entsteht ist ganz klar eine Kollesion zwischen hoheitlichen Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers und privatwirtschaftlichen Interessen zu erkennen. Zwar gibt es - angeblich - die freie Schornsteinfegerwahl, aber inoffiziell sieht die Lage anders aus.

Warum kann ein Bezirksschornsteinfeger unnötigerweise mehrfache Kehrungen anordnet, obwohl die Feuerstätte im Sommer nicht genutzt wird? Wie kann es sein, dass die Preise für diese Arbeiten nicht nach oben gedeckelt werden? Warum werden die Verbraucher hier zusätzlich in einem solch hohem Maße finanziell belastet?

Vielen Dank

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Seit dem 1. Januar 2013 haben Eigentümer freie Wahl bei der Beauftragung von Schornsteinfegerarbeiten. Dies betrifft insbesondere regelmäßige Kehr- und Überprüfungsarbeiten.

Die Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit sowie Aspekte des Klima- und Umweltschutzes sind von großer Bedeutung für den Betrieb von Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund muss kontrolliert werden, ob die notwendigen und vorgeschriebenen Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden. Diese Überprüfung erfolgt durch den im Prüfbereich zuständige bevollmächtigte Schornsteinfeger. Im Gegensatz zu den durchzuführenden allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten ist hierbei kein Wettbewerb zugelassen.

Mit dieser hoheitlichen Feuerstättenschau und dem anschließenden Feuerstättenbescheid werden die notwendigen und vorgeschriebenen Arbeiten schriftlich festgelegt. Danach haben Eigentümer die Wahl, ob sie einen freien oder den bevollmächtigten Schornsteinfeger mit den freien Tätigkeiten/Kehrungen beauftragen. Wie bei jedem Handwerker gib es hier keine gesetzlich vorgeschriebenen Entgelte und auch keine Deckelung nach oben, was dem Ziel der beabsichtigten weiteren Liberalisierung im Schornsteinfegerwesen widersprechen würde.

Mit dem 1. Januar 2013 wurden keine neuen Tätigkeiten geschaffen, sondern lediglich bestehende Arbeiten in "hoheitliche" und "freie Tätigkeiten" aufgeteilt. Dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger kann nicht verwehrt werden, auch die zu seinem Berufsbild gehörenden freie Tätigkeiten auszuüben. Eine Interessenkollision oder Anhaltspunkte dafür, dass dies „inoffiziell anders aussehen sollte“ ist nicht erkennbar.

Sollten Sie der Überzeugung sein, dass der für Sie zuständige Bezirksschornsteinfeger unnötige oder ungerechtfertigte Arbeiten anordnet, empfehle ich Ihnen sich an die Verbraucherschutzzentrale in Rheinland-Pfalz zu wenden, um eine Überprüfung des genauen Sachverhalts zu erwirken.

Mit besten Grüßen
Daniel Köbler

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