Frage von Kerstin M. • 08.07.2024
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.