Wann erfolgt eine Angleichung der Arbeitszeiten der Landesbeamten an die Arbeitszeiten der Angestellten/Beschäftigten?
Sehr geehrter Herr Günther,
aus eigener Erfahrung in der Praxis des öffentlichen Dienstes ist es im Jahr 2024 nicht mehr möglich, junge Menschen mit entsprechender Vorbildung zu motivieren, ein qualifiziertes FH-Studium zu absolvieren - um sodann in den Inspektoren(gehobenen) Dienst einzutreten (A9). Grund:
Die Bezüge für Angestellte wurden auf EG9 erhöht - vergleichbar mit einem Inspektorengehalt. UND: Nun sitzt die Inspektorin mit einer Angestellten auf einem Zimmer, und die Angestellte kann nach 39 Wochenstunden die Arbeit beenden, der Inspektor jedoch erst nach 41 Wochenstunden!
Sicherlich könnte - ich sage: `könnte`- der Inspektor befördert werden, aber in kleineren Behörden gelingt das lediglich bis zu A11.
Der gehobene Dienst hat auch deshalb massive Probleme, Nachwuchs zu gewinnen.
Wann erfolgt eine Angleichung der Arbeitszeiten der Landesbeamten an die Arbeitszeiten der Angestellten/Beschäftigten?
Machen Sie (und die CDU) sich dafür stark?
Mit freundlichen Grüßen

Die CDU Schleswig-Holstein steht zur besonderen Stellung des Berufsbeamtentums – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels. Die Verlässlichkeit, die Absicherung und die langfristige Perspektive einer Beamtenlaufbahn sind nach wie vor für viele junge Menschen, aber auch für Quereinsteiger attraktiv. Dies gilt insbesondere aufgrund der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen und umfassenden Versorgungsverpflichtungen.
Grundsätzlich kommt es auf faire und attraktive Rahmenbedingungen an. Daher hat die Landesregierung zuletzt deutliche Schritte zur Stärkung des öffentlichen Dienstes unternommen. Mit der zeit- und wirkungsgleichen Besoldungsanpassung zum 1. November 2024 gemäß § 17a SHBesG wurden die Bezüge signifikant angehoben – gerade auch, um im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und dem Tarifbereich konkurrenzfähig zu bleiben. Das zeigt: Wir nehmen die Herausforderungen ernst und handeln.
Eine Anpassung der Landesverordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist aktuell nicht vorgesehen. Das bedeutet: Es bleibt vorerst bei der 41-Stunden-Woche im Beamtenverhältnis. Diese Regelung ist Teil des Gesamtgefüges des Berufsbeamtentums, das sich u.a. durch besondere Sicherheiten, eine lebenslange Versorgung sowie verlässliche Aufstiegsmöglichkeiten auszeichnet.
Die Landesregierung hat die Personalgewinnung im öffentlichen Dienst fest im Blick. Ziel ist und bleibt es, motivierten Nachwuchs zu gewinnen – sei es im Beamten- oder im Tarifbereich. Wir setzen uns für moderne, faire und leistungsfördernde Rahmenbedingungen ein, die sowohl Attraktivität als auch Verlässlichkeit garantieren.
Für Ihre Hinweise danken wir Ihnen ausdrücklich – sie helfen uns, unsere politischen Entscheidungen an der Praxis zu spiegeln.