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Daniel Günther
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Frage von Volker R. •

Sehr geehrter Herr Günther, welches sind eigentlich die "besonderen Rechte" der Beamten gegenüber angestellten Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die es rechtfertigen

- keine Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) mehr zu erhalten

- wöchentlich länger zu arbeiten

- nicht bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können

- als überwiegend Teilzeitbeschäftigte die gleiche Beitragslast zur privaten Krankenversicherung

tragen zu müssen wie Vollzeitbeschäftigte, also vollkommen unabhängig vom Verdienst???

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