Frage von Volker R. • 04.05.2024
Sehr geehrter Herr Günther, welches sind eigentlich die "besonderen Rechte" der Beamten gegenüber angestellten Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die es rechtfertigen
- keine Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) mehr zu erhalten
- wöchentlich länger zu arbeiten
- nicht bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können
- als überwiegend Teilzeitbeschäftigte die gleiche Beitragslast zur privaten Krankenversicherung
tragen zu müssen wie Vollzeitbeschäftigte, also vollkommen unabhängig vom Verdienst???
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU