Frage an Daniel Günther von Sascha G. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus
Guten Tag,
Ich wollte mal nachfragen warum während des neuen Corona Lockdown in Schleswig-Holstein Fussballtraining für Kinder verboten ist.
In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist das Training in festen Gruppen erlaubt.
Ich trainiere eine E Jugend, bei der 11 Kinder von 13 zusammen in einer Klasse Unterricht haben. Es ist den Kindern schwer zu erklären warum Sie in der Schule zusammen Sportunterricht haben und Nachmittags dürfen Sie nicht zusammen trainieren.
Sehr geehrter Herr Grell,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 01. November 2020 sollen Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts derzeit nach Möglichkeit auf ein absolut nötiges Minimum beschränkt werden, um die aktuell dynamische Infektionsentwicklung zu stoppen und auf ein Maß zurückzuführen, das unser Gesundheitssystem nicht überlastet und eine Kontaktnachverfolgung möglich macht. Damit können wir die Fallzahlen deutlich senken.
Da beim Sport sehr viel mehr und stärker geatmet wird, besteht dadurch auch ein sehr viel höheres Risiko das Corona-Virus zu verbreiten bzw. sich durch die Aerosole beim Sport zu infizieren. Aus diesem Grund gilt für Freizeit- oder Breitensport, dass diese jeweils nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt sind. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gilt in diesen Fällen nicht.
Bei der allgemeinen Regelung von Sport in der Freizeit war es notwendig, die Ausübung von Sport in Gruppen weitgehend einzuschränken, da der Mindestabstand kaum einzuhalten ist und sich die beteiligten Hausstände vervielfältigen würden. Mir ist bewusst, dass das Verbot, mit mehreren Personen gemeinsam Sport zu treiben, gerade für Kinder schwierig ist.
Natürlich betrifft das auch den Schulsport. In den Schulen in Schleswig-Holstein findet derzeit kein Sportunterricht nach den Fachanforderungen statt. Anstelle dessen erhalten die Schülerinnen und Schüler angemessene Bewegungsangebote in den Sportstunden, die mit dem Infektionsschutz vereinbar sind und die unter strengen Hygiene- und Abstands-Auflagen, bevorzugt auf den Außenanlagen der Schulen, stattfinden. Die Details und weitere Informationen zum Sportunterricht in den Schulen finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html
Mir ist auch bewusst, dass die Beeinträchtigungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern viel abverlangen. Insbesondere weil wir den Großteil der Infektionswege nicht kennen, muss derzeit auf das gemeinsame Training verzichtet werden. In dieser Zeit sind alle Menschen in Schleswig-Holstein dazu aufgerufen, zusammenzuhalten und für sich selbst und andere Verantwortung zu übernehmen, damit wir gemeinsam die Corona-Pandemie in den Griff bekommen und möglichst schnell schrittweise wieder zu einem Alltag in der Pandemie zurückkehren können, wie wir ihn in den vergangenen Monaten erlebt haben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen derzeit leider keine anderslautende Mitteilung machen kann. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther