Frage an Daniel Günther von Björn K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Günther,
„Deutschland sei auf dem Weg zur Willkürherrschaft, wenn geltendes Recht einfach ignoriert wird“, das sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Papier, vergangenen Samstag der Funke Mediengruppe. (Siehe u.a. Onlineausgabe Welt und Zeit vonm 13.10.). Er sieht dabei unter anderem den Rechtsstaat durch den Umgang mit Zuwanderern in Gefahr. „Die Diskrepanz zwischen geltendem Recht und der tatsächlichen Praxis werde beim Thema Asyl besonders deutlich“, sagte Papier. „Moral gelte mehr als geltendes Recht“ und er betonte, dass die „illegale Zuwanderung“ nach Deutschland nach wie vor stattfindet. „Gesetzliche Ausreisepflichten würden immer noch nicht umfassend durchgesetzt“. Er betonte ferner: „Durch diese Rechtsbrüche schrumpfe die politische Mitte“, der „Rechtsstaat und die Demokratie“ würden gefährdet. Er sehe auch die Gefahr, dass „geltendes Recht durch persönliche Moralvorstellungen“ ersetzt würden.
Herr Ministerpräsident, was ist denn nun aus Frau Merkels „Kraftanstrengung“ geworden und warum setzten Sie geltendes deutsches und auch europäisches Recht in Bezug auf die sich hier illegal aufhaltenden Migranten nicht durch? Wie stehen Sie persönlich zu den o.a. Aussagen des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts?
Mit freundlichen Grüßen
B. K.
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich gerne antworten möchte. Selbstverständlich hat Herr Papier Recht, dass zum Funktionieren unserer Demokratie Rechte und Pflichten gehören, an die sich alle halten müssen. Mit Blick auf das Asylrecht bedeutet das aber auch, dass wir jeden Asylantrag sorgfälltig prüfen müssen und auch den Asylbewerbern bei einer Ablehnung das Recht zur Überprüfung durch die Gerichte zusteht. Dabei nutzt es niemandem, wenn Asylbewerber ohne Bleibeperspektive lange im Unklaren bleiben. Wir müssen alles dafür tun, dass diese Menschen schnell Klarheit bekommen und so schnell wie möglich wieder in ihre Heimatländer zurück geführt werden.
Viele Menschen, die vor Krieg und Verfolgung geflohen sind, brauchen unseren Schutz und auch wir können von diesen Menschen profitieren. Bei meinen Terminen im ganzen Land werde ich regelmäßig angesprochen, dass wir die falschen abschieben. Während wir gut integrierte Familien und Arbeitskräfte abschieben, gelingt uns das bei staffällig gewordenen und Gefährdern noch zu selten. Das müssen wir umdrehen. In Schleswig-Holstein setzen wir daher darauf, dass die Entscheidung über den Asylantrag neuer Flüchtlinge noch direkt in den Landesunterkünften getroffen wird und Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive gar nicht erst auf die Kommunen verteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther