Zunächst möchte ich betonen, dass Pushbacks an den Außengrenzen der EU gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen.
Personen, die Informationen über Fehlverhalten, die sie in einem Arbeitskontext erhalten haben, innerhalb der betroffenen Organisation oder einer externen Behörde melden oder gegenüber der Öffentlichkeit offenlegen, tragen zur Vermeidung von Schäden und zur Aufdeckung von Bedrohungen oder Schäden des öffentlichen Interesses bei.
Damit die bestehenden Instrumente auch wirklich und effektiv durchgesetzt werden, finden derzeit Verhandlungen für einen sog. Ethics-Body statt. Dieser ist ein unabhängiges Ethikgremium, welches die Anti-Korruptions-Regeln in der EU kontrollieren soll.
Gemäß dem Verhaltenskodex der Kommission muss Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin in ihrer Interessenerklärung alle finanziellen Interessen [...] angeben.
Ursula von der Leyen hätte diese Informationen meiner Meinung nach angeben müssen.
Anfang dieses Jahres hat das Europäische Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag für den Export von Abfällen verschärft.