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Daniel Föst
FDP
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Frage von Marion P. •

Entlastung Heizölkosten 2022

Sehr geehrter Herr Föst,
wann und wo kann ich den aufgrund des Bund-Länder-Abkommens versprochenen Zuschuß aus dem Wirtschaftsstabilisierungfonds für Ölheizungen beantragen ?
Voraussetzung ist doch, daß der Heizölpreis zwischen dem 1.1. und dem 1.12.2022 mindestens doppelt so hoch war wie in 2021 (Basis ist ein Referenzpreis, der noch festzulegen ist ?)
Wie ich gelesen habe, ist die Heizöl-Rechnung und eine formlose eidesstattliche Erklärung einzureichen ? Welche Stelle ist im Landkreis Amberg-Sulzbach zuständig für die Bearbeitung dieses Zuschußantrags ?

Mit freundlichen Grüßen
Marion P.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Bundesregierung stellen wir den Bürgerinnen und Bürgern, die nicht von unserer Gaspreisbremse profitieren, rund 1,8 Milliarden Euro an Entlastungen für die gestiegenen Energiepreise zur Verfügung. Sie können sich hier bis zu 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Mehrkosten erstatten lassen. In Ihrem Fall haben sich Bund und Länder letzte Woche beim Heizöl auf etwa 71 Cent pro Liter verständigt. Für die Auszahlung Ihrer Hilfe ist nun der Freistaat Bayern zuständig und es soll ein schlankes und unbürokratisches, IT-basiertes Antragsverfahren geben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel F.

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