Frage an Daniel Föst von Dirk C. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Föst,
zunächst möchte ich mich ein Ihnen für ihre Bemühungen und Ihre Arbeit bedanken.
Alle Welt schimpft auf die Politiker ohne die wirklichen Probleme einer Demokratie zu durchschauen.
Eines dieser Probleme ist der zunehmende Einfluß, den die verschiedenen Interessensgruppen mit starken Lobbyisten, auf die Politik ausübt.
Meine Frage lautet:
welchen anderen Grund, außer Klientelpolitik, gibt es für die FPD, das Bestellerpinzip nicht auch auf Marklerprovisionen bei Imobilienverkäufe verbindlich zu machen?
Ein altes und wahres Sprichwort lautet: "wer die Musik bestellt bezahlt" und nicht etwa:
Wer die Musik bestellt bezahlt nur die Hälfte.
Mit freundlichen Grüßen D. C.
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Kauf von Immobilien höhlt unserer Meinung nach den Käuferschutz aus. Dies liegt vor allem daran, dass der Makler dann lediglich den Verkäufer, nicht jedoch den Käufer beraten würde, wodurch diesem eine beratende Stütze entfällt. Die höheren Anforderungen an die Beratungsleistungen des Maklers sind ohne einen Maklervertrag nichtig, jegliche Haftungen entfallen. Hinzu kommt, dass Verkäufer den Immobilienpreis um die Maklergebühren erhöhen und letztlich doch der Käufer für die Kosten aufkommen muss.
Insgesamt unterstützt die FDP deshalb die Doppeltätigkeit, wodurch Makler sowohl für Käufer als auch Verkäufer arbeiten können. Wie in vielen Bundesländern üblich, würden sich Käufer und Verkäufer die Kosten teilen. Ich denke, das wäre am besten, da ja auch beide Seiten ein Interesse daran haben, gut beraten zu werden.
Beste Grüße,
Daniel Föst