Frage an Daniel Caspary von Michael U. bezüglich Finanzen
Demnächst entscheiden Sie als Mitglied im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments über die Ernennung beziehungsweise die Wiederernennung von Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes.
Laut EG-Vertrag werden die Mitglieder des Rechnungshofes auf sechs Jahre ernannt.
In seiner Entschließung A3-0345/92 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs hat das Parlament erklärt, es erscheine „nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf.“ (siehe Ziffer 4 g) der Entschließung).
Der von der niederländischen Regierung vorgeschlagene Kandidat, Herr Maarten B. Engwirda, ist seit Januar 1996 im Rechnungshof, hat also bereits zwei Mandate absolviert.
Trotzdem ist er jetzt wieder Kandidat für eine Erneuerung seines Mandats. In einer Erklärung, die dem Berichtsentwurf über seine Ernennung beigefügt ist (Berichterstatterin Ines Ayala Sender, 2007/0815CNS vom 17. Oktober 2007), schreibt Herr Engwirda: „Ich habe die Regierung meines Landes informiert, dass ich nur noch eine halbe Amtszeit anstrebe, d.h. 3 Jahre anstatt der vollen Amtszeit von 6 Jahren. Die niederländische Regierung hat diese Bitte akzeptiert.“
Herr Engwirda hat also offenbar mit seiner Regierung eine Vereinbarung getroffen, sich über die Bestimmungen des EG-Vertrages hinwegzusetzen. Vielleicht war eine solche Vereinbarung auch die Voraussetzung, um überhaupt noch einmal vorgeschlagen zu werden.
Werden Sie einem solchen Deal zustimmen?
Wird es über die Kandidaten im Parlament eine namentliche Abstimmung geben?
Sehr geehrter Herr Urnau,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich schließe mich inhaltlich der Beantwortung von Frau Dr. Gräßle auf Ihre Frage an.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Caspary.