Frage an Daniel Caspary von Markus O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Caspary,
die Voraussetzung für eine Zustimmung zur vorläufigen Anwendung von CETA durch die Mitgliedsländer, bzw. durch die Regionalparlamente Belgiens war die Zusicherung, dass die Institution der Schiedsgerichte durch den EuGh geprüft wird.
Dies wurde kürzlich in einem Antrag in das EU-Parlament eingebracht. Sie haben dagegen gestimmt. Warum? Sind Sie gegen den konkreten Antrag oder gegen die Prüfung durch den EuGh?
Mit freundlichen Grüßen
M. O.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema CETA.
Wenn Sie sich die belgische Erklärung zu CETA (Nr. 37, Punkt B, abzurufen unter http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13463-2016-REV-1/de/pdf ) anschauen, können Sie nachlesen, dass Belgien selbst ankündigt, die Investitionsschutzbestimmungen des CETA-Abkommens vor dem Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Dies kann das Land - so wie jeder EU-Mitgliedstaat - problemlos eigenständig veranlassen.
Es ist richtig, dass ich gegen die Resolution, die eine Überweisung des CETA-Abkommens an den EuGH durch das Europäische Parlament forderte, gestimmt habe. Zum einen sind die Bestimmungen über den Investitionsschutz und die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Investitionsgerichtshof), die Belgien vom EuGH prüfen lassen will, von der vorläufigen Anwendung des CETA ohnehin ausgenommen. Dies geht eindeutig aus dem Beschluss des Rates über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits hervor (siehe http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10974-2016-INIT/de/pdf ). Zum anderen hat Belgien wie bereits erwähnt selbst angekündigt "den Gerichtshof der Europäischen Union um ein Gutachten bezüglich der Vereinbarkeit des Investitionsgerichtshofs mit den europäischen Verträgen, insbesondere im Lichte des Gutachtens 1/2014, [zu] ersuchen" (siehe die belgische CETA-Erklärung, Link s.o.). Dementsprechend sehe ich es nicht als Aufgabe des Europäischen Parlaments diesem Vorweg zu greifen, zumal die beanstandeten Investitionsbestimmungen ohnehin nicht Teil der vorläufigen Anwendung sind. Unter anderem aus diesen Gründen habe ich am 23. November gegen die Resolution zur Überweisung CETAs an den EuGH gestimmt.
Dazu kommen jedoch noch weitere und mir sehr wichtige Gründe: Der Rechtsdienst des Europäischen Parlaments hat bereits die Vereinbarkeit der Investitionsschutzbestimmungen geprüft und nicht beanstandet (siehe https://polcms.secure.europarl.europa.eu/cmsdata/upload/8f9fa137-d936-4bb9-9ede-499d884403cd/sj-0259-16-legal-opinion.pdf ). Zudem bin ich mir sicher - und dies ist der Hauptgrund, warum ich nicht nur den Antrag an sich, sondern auch die Art und Weise der CETA-Gegner Politik zu machen ablehne -, dass die Einreichung des Antrags in der vergangenen Plenarsitzung nicht dazu dienen sollte eine rechtliche Frage zu klären, sondern vielmehr eine weitere Verzögerungstaktik der CETA-Kritiker darstellt, die Abstimmung über das Abkommen zu verzögern.
So haben von den 89 Unterzeichnern der Resolution 82 gegen die letzten Handelsabkommen der EU gestimmt - der Antrag war keine konstruktive Arbeit an CETA, sondern ein Versuch das Abkommen zu zerstören. Diese Art der Politik der CETA-Gegner droht aber nicht nur ein sorgfältig ausgehandeltes und alle Sorgen der Bevölkerung ernst nehmendes Abkommen zu zerstören, sondern auch das Vertrauen in die EU und ihre demokratischen Institutionen, sowie das Vertrauen in uns Abgeordnete und Regierungen, die nach zwei Jahren intensiver Prüfung diesem guten Abkommen zustimmen wollen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Daniel Caspary.