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Daniel Caspary
CDU
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Frage von Matthias W. •

Frage an Daniel Caspary von Matthias W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Caspary,

weshalb haben Sie sich am 13.4.16 der Resolution zur Neuzulassung des Herbizids Glyphosat enthalten?

Kennen Sie diese sehr bedenkliche Nachricht zum Inhalt des WHO-Gutachtens bereits?
www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/achtung-ente-keine-entwarnung-fuer-glyphosat-durch-who.html

Müßten da nicht sämtliche Alarmglocken schrillen um dem Vorsorgeprinzip mittels Verbot von Glyphosat Rechnung zu tragen?

Oder ist es bequemer vor der Agrarlobby einzuknicken?

Ich fordere Sie auf mein Grundrecht auf gesundheitliche Unversehrtheit Ernst zu nehmen.
Und das unserer Kinder und Kindeskinder!

Hier können Sie gerne aktiv werden und foodwatch durch Ihre Stimme beim Verbot von Glyphosat unterstützen.
https://www.foodwatch.org/de/informieren/glyphosat/2-minuten-info/
Nur Mut!

Mit freundlichen Grüßen

M. W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre E-Mail zur Frage der Wiederzulassung von Glyphosat.

Dieses Thema beschäftigt uns in Europa schon seit geraumer Zeit. Im Sommer 2016 wird die EU-Genehmigung für Glyphosat nun auslaufen und aus diesem Grund muss die Europäische Kommission bis Ende Juni 2016 entscheiden, ob sie den Stoff auf der EU-Liste der zugelassenen Wirkstoffe belässt oder nicht. Bei dieser Prüfung wird sie unterstützt von der EU-Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den 28 EU-Mitgliedstaaten. Eine tragendende Rolle nimmt hierbei Deutschland ein, da die Bundesrepublik der zuständige Berichterstatter ist. Der entsprechende Bericht wurde gemeinsam vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR), Julius Kühn-Institut (JKI) und Umweltbundesamt (UBA) erstellt. Damit die EFSA ausreichend Zeit hatte, die neuesten Erkenntnisse der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) in ihre Auswertung einzubeziehen, hat sich das Europäische Parlament im September 2015 für eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes um sechs Monate ausgesprochen. Am 7./8. März 2016 sollten ursprünglich die Experten der Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel über die Neuzulassung abstimmen. Diese ist aber kurzfristig auf Mai verschoben worden. Auf Basis des Votums wird die Kommission bis zum 30. Juni über eine mögliche Wiederzulassung entscheiden müssen.

Bei der Frage der Risikobewertung von Glyphosat ist wichtig zu beachten, dass sich die Bewertungsgrundlagen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) und der der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) unterscheiden. Während IARC sowohl Glyphosat als Wirkstoff an sich als auch Glyphosat-basierte Formeln gemeinsam bewertet hat, berücksichtigt EFSA ausschließlich den Grundstoff. Es liegen also unterschiedliche Ansätze bei der Einstufung chemischer Substanzen vor. Während die europäischen Regulierungsbehörden dann jedes Glyphosat-basierte Produkt separat bewerten, beschäftigt sich IARC mit generischen Substanzen inklusive verwandter chemischer Stoffe. Ausführlichere Informationen finden hierzu Sie unter https://www.efsa.europa.eu/de/topics/factsheets/glyphosate151112 .

Ich bin der Meinung, dass wir uns bei einem solch wichtigen Thema auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen stützen sollten. Wir alle wollen sichere und gesunde Lebensmittel. Und selbstverständlich darf dies nie wirtschaftlichen Kalkulationen hinten anstehen. Sollten sich Glyphosat-basierte Produkte auf dem europäischen Markt als in der Tat gefährlich erweisen, müssen sie selbstverständlich sofort verboten und vom Markt genommen werden. Politisch müssen wir uns weiterhin darum kümmern, dass die Wartezeit zwischen Behandlung und Ernte genau überwacht wird und dass der Einsatz von Pflanzenschutz- und anderen Düngemitteln nicht zum Verlust der biologischen Vielfalt führt.

Das Europäische Parlament hat sich in seiner Entschließung vom 13. April 2016 (Volltext: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bTA%2bP8-TA-2016-0119%2b0%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE&language=DE ) nun auch klar dafür ausgesprochen, dass alle wissenschaftlichen Studien und Erkenntnisse der Kommission offengelegt und unabhängig geprüft werden und eine eventuelle Neuzulassung der Substanz nur für maximal 7 Jahre gelten soll. Außerdem sprechen wir Abgeordnete uns dafür aus, den nichtprofessionellen Einsatz von Glyphosat zu unterbinden und die Substanz in der Nähe von Parks, Spielplätzen und Gärten zu verbieten.

Ich bedauere, dass ich zur entsprechenden Abstimmung im Parlament nicht anwesend sein konnte. Ich bitte Sie jedoch zur Kenntnis zu nehmen, dass meine Fraktion, an deren Entscheidungsfindung ich beteiligt bin, der oben genannten Resolution zugestimmt hat. Dass ich am Tag der Abstimmung terminlich verhindert war, bedeutet deshalb gerade nicht, dass ich mich zu diesem Thema enthalten wollte.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Daniel Caspary.

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