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Daniel Caspary
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Frage von Werner W. •

Frage an Daniel Caspary von Werner W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Caspari,

vielen Dank für Ihre Reaktion v. 1.4.2014 auf meine Fragen v. 23.3.2014.
In diesen wenigen Zeilen geben Sie ein altbekanntes Statement ohne weitere Begründung ab, beantworten aber keine meiner 3 Fragen, die ich an Sie als "mein" Abgeordneter im EU-Parlament stelle.
Würde mich freuen, wenn Sie darauf noch eingingen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Wolf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wolf,

vielen Dank für Ihre E-Mail, gerne gehe ich hiermit detaillierter auf Ihre Fragen ein.

Wie bereits erwähnt, stellen Investitionen einen entscheidenden Faktor für Wachstum und Beschäftigung dar, vor allem in der EU, deren Wirtschaft sehr auf die Offenheit gegenüber Handel und Investitionen angewiesen ist.

Zunächst zu Ihrer Frage, ob ausländische Direktinvestitionen (ADI) aus Drittstaaten überhaupt notwendig sind: Gerade die andauernde Rezession hat gezeigt, dass ausländische Investitionen wichtig für den Erhalt und die Schaffung von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der EU sind, um die mangelnden Investitionsmöglichkeiten in den Krisengeplagten Ländern abzufedern. Nach Angaben von Eurostat profitierte die EU allein im Jahr 2011 von ADI von mehr als 255 Milliarden €. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass durch Handelsabkommen Investitionen gefördert und den europäischen, sowie ausländischen Unternehmen neue Investitionsmöglichkeiten auf der ganzen Welt eröffnet werden sollten.

Zu Ihrer Frage nach den einheitlichen Standards: Unternehmen, die im Ausland investieren, können auf Probleme stoßen, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht immer im Rahmen der nationalen Rechtsordnung lösen lassen. Diese Probleme reichen von den seltenen, aber dramatischen Fällen gewaltsamer Enteignungen durch das Gastland über Diskriminierung, Enteignung ohne angemessene Entschädigung, Entzug der Gewerbeerlaubnis bis hinzu Missständen wie nicht ordnungsgemäßer Gerichtsverfahren. Um diese Risiken zu minimieren schließt Deutschland schon seit 1959 bilaterale Investitionsabkommen ab. Inzwischen gibt es über 140 Abkommen mit deutscher Beteiligung, ungefähr 1400 Übereinkünfte einzelner EU-Mitgliedsstaaten mit Drittstaaten und über 3000 weltweit. Da seit dem Vertrag von Lissabon die EU für die Aushandlung von Investitionsschutzabkommen zuständig ist, bietet sich nun die Gelegenheit endlich einheitliche Standards festzulegen. Hinzukommend hat die Europäische Kommission sowie der Europäische Gerichtshof immer wieder betont, dass das Unionsrecht Vorrang vor den intra-europäischen, bilateralen Investitionsschutzabkommen hat.

Letzteres, bereits heute wird in sämtlichen Freihandelsabkommen der EU das Recht der Parteien bestätigt, zu regulieren und Gemeinwohlziele in den Bereichen Soziales, Umwelt, Sicherheit und öffentliche Gesundheit sowie die Förderung und den Schutz kultureller Vielfalt zu verfolgen. Dieser Grundsatz wird auch in zukünftigen Investitionsschutzbestimmungen der EU gelten und somit den politischen Handlungsspielraum der einzelnen Parteien stärken.

Ich hoffe Ihnen hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Daniel Caspary

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