Frage an Daniel Caspary von Tim E. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Caspary,
vielen Dank für ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Zum ersten: dieser Link funktioniert nicht: ec.europa.eu
Zum zweiten: Wie wird gewährleistet das die Abgeordneten des EU Parlaments ausreichend Zeit haben den Text des Vertragsentwurfes zu dem CETA und TTIP Abkommen hinreichend nach eigenen Vorgaben zu prüfen und entsprechende Rückfragen und- meldungen aus ihrem Wahlkreis zu berücksichtigen?
Zum Dritten: Ist es richtig, dass wenn die Abkommen ratifiziert werden eine Produkt-, Unbedenklichkeits- oder Verbraucherschutzüberprüfung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten nicht mehr möglich ist und Europa sich den US-Amerikanischen und Kanadischen Standards zufrieden geben muß. Und gleichzeitig die durchweg strengen Verbraucherschutzrichtlinien der USA und auch Kanadas nicht verpflichten für US-Amerikanische und Kanadische Unternehmen in Europa eingeführt werden?
Wenn z.B. ein amerikanisches Unternehmen eine Produkt NUR für den Europäischen Markt herstellt und damit aus den Richlinien der amerikanischen Zulassung fällt und sich allein auf die weniger Verbraucherfreundlichen Regelungen der EU beruft um das Produkt hier zu verkaufen, bei gleichzeitiger Risikominimierung falls das Produkt Schaden verursacht. Was Amerika als Risikoarm einstuft wird, würde in Europa eigentlich keine Akzeptanz haben und nicht durchsetzbar sein. Das heiß: Wäre es nicht notwendig und geboten das ein Europäer oder eine europäisches Unternehmen das Schaden durch ein Produkt eines Amerikanischen / Kanadischen Unternehmens erfährt auch das Recht erhält diese Unternehmen nach Amwerikanischen / Kanadischen Recht zu verklagen und dies bitte mit Unterstützung der EU und deren Institutionen. Und weiterhin das auch europäische Unternehmen die sich nur in den USA/Kanada an die strengeren Vorschriften halten auch in Europa auf die einhaltung dieser standards verpflichtet werden und auch entsprechende Schadensersatzansprüche erfüllen müssen.
MFG
Tim Elerbrock
Sehr geehrter Herr Ellerbrock,
gerne sende ich Ihnen die Original-E-Mail meiner Antwort vom 10. März 2014 mit funktionierenden Links an Ihre E-Mail-Adresse. Abgeordnetenwatch.de verkürzt die Links leider automatisch, sodass ich Ihnen den Link auf diesem Wege nicht zukommen lassen kann. Bitte schicken Sie mir doch eine E-Mail an daniel.caspary@europarl.europa.eu , damit ich direkt mit Ihnen in Kontakt treten kann.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die erste TTIP-Verhandlungsrunde fand im Juli 2013 statt, die zweite und dritte Runde im November und Dezember, die vierte Verhandlungsrunde läuft zum jetzigen Zeitpunkt in Brüssel. Zwischen den Verhandlungsrunden liegen also zwischen einem und vier Monaten - genug Zeit, sowohl für uns Abgeordnete, als auch für Bürger und Zivilgesellschaft, um sich über die Verhandlungen zu informieren.
Das Freihandelsabkommen soll dabei einerseits natürlich möglichst effizient ausgehandelt werden, andererseits kann ich Ihnen jedoch versichern, dass dies nicht auf Kosten der umfassenden Information und Reflexion oder dem bestmöglichen Ergebnis geschehen wird. Ich fühle mich von der Kommission gut über den Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens informiert, zudem gibt es meiner Meinung nach ausreichend Raum für Diskussionen, Fragen und Anregungen von Seiten des Parlaments. Auch der Kritik der Öffentlichkeit wird durchaus Beachtung geschenkt und Zeit eingeräumt: Dies zeigt beispielsweise die Aussetzung der TTIP-Verhandlungen im Bereich des Investitionsschutzes, mit der den Bürgern in einer öffentlichen, dreimonatigen Konsultationsphase die Möglichkeit gegeben wird, ihre Bedenken am Verhandlungstext konkret zu äußern. Damit bietet sich die Chance, aufzuzeigen, dass viele der geäußerten Besorgnisse zwar nachvollziehbar, aber im Zuge des Verhandlungsprozesses auch lösbar sind. Im Europäischen Parlament werden wir zu dieser Thematik eine öffentliche Anhörung am 1. April 2014 von 16 bis 18.30h abhalten, die Sie per Webstream unter http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/ verfolgen können werden.
Zu Ihrer dritten Frage bezüglich der Produkt-, Unbedenklichkeits- und Verbraucherschutzprüfungen der EU: Zum einen sind es nicht die US-amerikanischen und kanadischen Standards, denen sich die EU "unterwerfen" muss, stattdessen werden die Standards im Laufe des gerade stattfindenden Verhandlungsprozesses zwischen den USA und Europa ausgehandelt. Ich kann Ihnen dabei versichern, dass es keinesfalls darum geht, unsere hohen Schutz- und Sicherheitsstandards zu senken, sondern ein von beiden Seiten akzeptiertes hohes Niveau zu erreichen. Zum anderen sind auch die US-amerikanischen und kanadischen Standards nicht als grundsätzlich unzureichend zu verurteilen. Das Ziel der derzeitigen Verhandlungen ist es, unnötige Abweichungen und Divergenzen aufzudecken und zu koordinieren, um den Handel nicht mit unnötigen Kosten zu belegen. Dies geht auch keinesfalls automatisch damit einher, dass das TTIP über dem EU-Recht steht. Dem Schutz der Verbraucher wird - mit oder ohne Freihandelsabkommen - eine hohe Priorität eingeräumt, auch rechtlich. Mit dem Freihandelsabkommen werden keine bestehenden EU-Gesetze geändert.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Caspary.