Frage an Daniel Buchholz von Frank B. bezüglich Verkehr
Hallo Herr Buchholz,
ich habe 2 Fragen an Sie,
1. warum wurde das Meldegesetz dahingehend geändert, dass man keinen Mietvertrag mehr vorlegen muss, was laut der Polizei zu erheblichen Problemen beim Auffinden von Personen führt, bzw. auch zu einer Zunahme von Scheinanmeldungen. Treten Sie dafür ein, dass das wieder rückgängig gemacht wird?
2. Wie ist Ihre Prosition im Bereich der Mietsteigerungen, sind Sie für eine Begrenzung der Nettokaltmieten, bzw. für eine Obergrenze.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Hallo Herr Bienek,
vielen Dank für Ihre beiden Anfragen!
zu Frage 1:
Obwohl die Innenpolitik nicht zu meinen politischen Schwerpunktthemen zählt, erlaube ich mir eine Antwort auf Ihre Frage. Die Änderung des Melderechts war und ist auch für mich nur schwer nachvollziehbar. Aus einer vermeintlichen Entbürokratisierung konnte eigentlich nur ein massiver Missbrauch entstehen - genauso ist es auch gekommen. Falsche Adressen und Betrügereien beim Internet-Versandhandel sind damit deutlich einfacher.
Es ist ein schwacher Trost, dass in den Bezirksämtern bereits seit längerem dagegen angegangen wird. So heißt es beispielsweise auf der Online-Seite des Bezirksamts Mitte: „Die Zahl der falschen Anmeldungen im Bezirk Mitte ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Das Bezirksamt Mitte will Sie vor Personen schützen, die sich ohne Ihr Wissen in Ihrer Wohnung anmelden. Bitte legen Sie daher ab dem 01.11.2009 bei Anträgen auf An- oder Ummeldung einen schriftlichen Nachweis des Wohnungsgebers über den Bezug der neuen Wohnung (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag, Untermietvertrag, schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers auf dem Anmeldeformular) vor. Sie helfen so, Verstöße gegen die Meldepflicht zu unterbinden.“
Klarer wäre aus meiner Sicht eine gesetzlich geregelte Vorlagepflicht für den Mietvertrag. Mietverträge lassen sich zwar auch fälschen, aber das macht den Missbrauch etwas schwieriger.
zu Frage 2:
Für die SPD und mich persönlich ist eines der wichtigsten Ziele, bezahlbare Mieten für alle Menschen in unserer Stadt zu sichern, gerade auch in der Innenstadt. Berlin ist eine Mieterstadt, mehr als 85 % aller Berlinerinnen und Berliner wohnen zur Miete.
Die von Ihnen gewünschte Deckelung der (Kalt-)Mieten ist allerdings rechtlich schwierig, zumal Mietrecht Bundesrecht ist. Auf Initiative der SPD hat das Abgeordnetenhaus mehrere Bundesratsinitiativen zur Begrenzung der Mieten beschlossen. Unter anderem fordern wir, die potenzielle Mieterhöhung im nicht preisgebundenen Wohnungsbau auf 15 Prozent in vier Jahren (heute: 20 % in drei Jahren) und die mögliche Modernisierungsumlage auf 9 Prozent (heute: 11 %) zu begrenzen. In Berlin haben wir die städtischen Wohnungsunternehmen angehalten, sich nicht nur bei den Wohnungen im Bestand, sondern auch bei Neuvermietungen am Mittelwert des Berliner Mietspiegels zu orientieren.
Wir haben alle bestehenden Regelungen ausgeschöpft, um Mietwucher und Spekulation mit Wohnraum Einhalt zu gebieten. Unser Mietspiegel macht ortsübliche Mietpreise in Berlin transparent und bewahrt Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mieterhöhungen. Unser Gesetz über den Sozialen Wohnungsbau dient der Mietbegrenzung. Wir wollen schnellstmöglich die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung wieder einführen, damit Wohnungen auch tatsächlich vermietet und nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden. Außerdem sind städtebauliche Instrumente wie die Milieuschutzsatzung und die Umstrukturierungssatzung auf bezirklicher Ebene verstärkt anzuwenden.
Wichtig ist angesichts des zunehmenden Nachfragedrucks in einigen Bereichen Berlins mehr Wohnungsneubau. Wertvolle Impulse soll u.a. ein beispielhaftes Neubau-Förderprogramm mit einem Volumen von 10 Millionen Euro für genossenschaftliches und preiswertes Wohnen geben.
Die Zahl der landeseigenen Wohnungen werden wir durch Neubau und Zukauf von derzeit rund 270.00 auf mindestens 300.000 erhöhen (andere Parteien entdecken gerade erst diese politische Forderung, bei uns steht sie im Wahlprogramm!). Unbebaute Grundstücke sollen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften kostenlos oder stark verbilligt für Wohnungsneubau angeboten werden.
Herzliche Grüße
Daniel Buchholz