Frage an Daniel Buchholz von Norman S. bezüglich Medien
Sehr geehrter Herr Buchholz,
unsere Abt.7 der SPD Weißensee City hat im April 2010 an den Landesparteitag der SPD in Berlin einen Antrag gestellt, der an die Fraktion im Abgeordnetenhaus weitergeleitet wurde. Es ging darum, dass der Fischereischein nach ablegen der Fischereiprüfung unbegrenzt gültig werden soll wie in Hamburg und Bremen.
Was ist aus dem Antrag geworden?
Mit freundlichen Grüßen
Norman Scheufler
Sehr geehrter Herr Scheufler, hallo Norman,
herzlichen Dank für die Frage, die ich gerne hier beantworte, da Sie von allgemeinem Interesse ist. Ansonsten finde ich es passender, innerparteiliche Fragen auch intern zu klären.
Zunächst zur Einordnung: Der angesprochene Antrag wurde auf dem SPD-Landesparteitag am 26. Juni 2010 nicht beschlossen, sondern an den „Fachausschuss VII Wirtschaft und Arbeit“ des SPD-Landesverbandes überwiesen. Von dort liegt mir noch keine Stellungnahme vor.
Zum Inhalt: Es geht um die Frage einer unbegrenzten Gültigkeitsdauer des Fischereischeins A. Der Fischereischein A dient als Nachweis der bestandenen Angelprüfung und ist Voraussetzung zum Erwerb einer Angelkarte für Sport- und Hobby-Angler. Eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer könnte eine Vereinheitlichung im Vergleich zu anderen Bundesländern bedeuten und vermutlich zu Bürokratie- und Kostensenkungen in der Berliner Verwaltung führen.
Grundsätzlich unterstütze ich eine solche unbürokratischere Handhabung. Die schwerfällige Umsetzung des Berliner Fischereigesetzes in weiteren Punkten habe ich übrigens bereits im Jahr 2004 in einer Kleinen Anfrage an den Senat aufgegriffen:
http://www.daniel-buchholz.de/download/anfrage_fischerei_k1511551.pdf
Sobald die Empfehlung des oben erwähnten SPD-Fachausschusses vorliegt, werde ich mich gerne entsprechend bei der kommenden Novelle des Berliner Fischereigesetzes einsetzen.
Herzliche Grüße
Daniel Buchholz