Im Koalitionsvertrag wurde auf Druck der SPD zudem vereinbart, dass wir für die Rentnerinnen und -Rentner, die noch nicht von den Verlängerungen der Zurechnungszeit profitiert haben, Verbesserungen umsetzen werden.
Die Pandemie hat nicht nur medizinische, sondern beispielsweise auch ethische und psychologische Aspekte. Deshalb ist es nur folgerichtig, diese Aspekte durch entsprechende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu begleiten.
Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bundesregierung derzeit keine Erhöhung von Krankenkassenbeiträgen für Personen erwägt, die sich nicht gegen das Coronavirus haben impfen lassen oder impfen lassen wollen
Es gilt in diesem Zusammenhang Fragen der verfassungsrechtlichen Umsetzung zu klären. Ob diese dann ähnlich wie in Österreich umgesetzt werden, kann ich Ihnen nicht derzeit jedoch nicht sagen.
Die 3-G Regelung soll dazu beitragen, die akute vierte Infektionswelle möglichst schnell zu brechen und das allgemeine Infektionsgeschehen in Deutschland effizient einzudämmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen 3G-Nachweis vorlegen wollen und infolgedessen die Arbeitsleistung nicht erbringen, müssen grundsätzlich kündigungsrechtliche Konsequenzen befürchten.
alle Rententhemen sind wie im Wahlkampf angekündigt, Bestandteil der Koalitionsverhandlungen.