Frage an Dagmar Schmidt von Sebastian P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Was wollen Sie gegen Steigende Mieten in den Städten und den nah gelegen Gemeinden (z.B. Wettenberg) Unternehmen ?
Hat die Mietpreisebremse nicht Ihre Wirkung dabei Verfehlt?
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
vielen Dank für Ihre Frage. Ja, es gibt Regionen in Deutschland, da greift die Mietpreisbremse in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht. Eine aktuelle Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zeigt, dass die Mietpreisbremse insbesondere dort greift, wo vor ihrer Einführung die Mieten um jährlich mehr als 4,8 Prozent gestiegen sind – hierzu gehören vor allem die Innenstadtbereiche von Berlin, Stuttgart oder auch Bielefeld. Bei uns vor Ort greift die Mietpreisbremse bislang leider nicht. Die Mietpreisbremse ist aber nur ein Mittel von vielen. Mit einer Verschärfung der Mietpreisbremse einerseits und der Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Schaffung sozialen Wohnraums andererseits, wollen wir bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen.
Bundesministerin Dr. Katarina Barley hat bereits im Juni einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse vorgelegt. Dieser befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Um die Mieterinnen und Mieter wirksam vor höheren Mieten zu schützen, setzen wir vor allem auf den Schutz vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Das nachträgliche Anbringen von Balkonen oder der Einbau von Aufzügen darf nicht zu satten Aufschlägen bei der Miete führen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie z.B. Gießen, werden wir daher die Modernisierungsumlage absenken. Modernisierungskosten dürfen dann nur noch in Höhe von maximal acht – statt elf – Prozent auf die Miete umgelegt werden. Gleichzeitig führen wir erstmals eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierungen ein. So darf die Miete nach einer Modernisierung grundsätzlich um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Um Mieterinnen und Mieter noch stärker in ihren Rechten zu stärken, werden wir das gezielte Herausmodernisieren mit einer Geldbuße von 100.000 Euro belegen. Gleichzeitig führen wir eine Auskunftspflicht für Vermieterinnen und Vermieter ein und erleichtern es Mieterinnen und Mietern Verstöße zu melden. Weiter Fortschritte, wie z.B. die weitere Absenkung der Modernisierungsumlage oder ein Rückzahlungsanspruch bei unzulässig überhöhter Miete, werden derzeit von der Union blockiert.
Gleichzeitig investieren wir in dieser Wahlperiode 2,5 Milliarden Euro zusätzlich in den sozialen Wohnungsbau. Hier ist die hessische Landesregierung gefragt - sie muss das Geld an die Kommunen und Gemeinden verteilen. Damit wir als Bund dauerhaft Verantwortung bei der sozialen Wohnraumförderung übernehmen können, ändern wir das Grundgesetz und werden zukünftig eigene Grundstücke günstiger an Städte und Gemeinden vergeben, wenn dort bezahlbarer Wohnraum entsteht. Fest steht: Bezahlbarer Wohnraum kann nur geschaffen werden, wenn auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit verschiedenen Mitteln angesetzt wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt, MdB