Frage an Dagmar Feldmann von Martin P. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Feldmann,
Sie haben Frau Barth-Peyker geantwortet: "Die Stellvertreterstimmen sofort in zwei halbe Stimmen aufzuteilen und jedem Elternteil eine halbe pro Kind zu geben usw."
Haben Sie sich schon einmal Gedanken über den Verwaltungsaufwand, die Gesamtkosten, sowie die Umsetzung für dieses Stimmrecht gemacht? Oder haben Sie schon einmal mit einem 5-jährigen über Politik geredet? Was ein Schnupfen ist, weiß der 5-jährige, den spürt er an der eigenen Nase? Und deswegen kann ich ihm auch klar machen, dass wir dafür zum Arzt müssen, damit der Schnupfen weg geht. Wie soll ein 5-jähriger Politik fühlen?
Ab 16 Jahre ein Wahlrecht zu bekommen, kann ich mir ja noch vorstellen. Aber selbst in dem Alter wissen Kinder oft nicht einmal welchen Beruf sie später einmal ausüben wollen.
Nicht einmal ca. 50% der Erwachsenen wissen was sie wählen wollen. Deswegen gehen sie erst gar nicht zur Wahl. Wenn es dann noch mit halben Kreuzen zu geht, ist alles vorbei!
Wie sieht es denn mit dem Stimmrecht für alte entmündigte Großeltern aus? Bekomme ich dann das Stimmrecht für meine Eltern oder Großeltern?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Peyker
Erstens: Im Computerzeitalter kann der Verwaltungsaufwand kein Grund sein, ein wesentliches Menschenrecht den Menschen zu verweigern, die noch nicht volljährig sind. Die technische Abwicklung wird lösbar sein, wenn man sich darüber im klaren ist, was man will und was für die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft notwendig ist. Ich habe nicht geschrieben, dass man mit einem 5jährigen über Politik diskutieren muss. Ich halte es aber für legitim, als Mutter oder Vater eine Entscheidung bzgl. der Wahl für das Kind zu treffen. Ich halte es ferner für möglich, dass politikinteressierte Kinder und Jugendliche ihren Eltern gegenüber eine Meinung vertreten und dass diese Meinung in die Entscheidungsfindung der Eltern mit eingeht. Dass auch viele Erwachsene nicht wissen, wen sie wählen sollen, ist ein anderes Thema. Und die von Ihnen angesprochenen "entmündigten" Erwachsenen gehören ebenfalls nicht zum Thema "Wahlrecht ab Geburt".
Dennoch danke ich Ihnen, Herr Peyker, dafür, dass Sie sich Gedanken machen und den Beitrag gesendet haben.