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Frage von Christoph E. •

Frage an Dagmar Feldmann von Christoph E. bezüglich Familie

Wie steht die Familienpartei zum Thema Konzernspenden?

Geht es der Familienpartei darum, kinderlosen Rentnern die Rente zu kürzen oder darum sie während ihres Erwerbslebens gleich stark zu belasten wie Eltern mit Kindern?

Wie steht die Familienpartei zum Thema der homosexuellen Lebensgemeinschaften mit Kindern? Sind diese auch nach Ihrer Auffassung als Familie anzusehen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
FAMILIEN-PARTEI

Sehr geehrter Herr Eichhorn,

Vielen Dank für Ihre drei Fragen.

- Konzernspenden: Um finanzielle Einflussnahme auf die Parteien zu verhindern, sollen grundsätzlich keine Firmenspenden an Parteien erlaubt sein. Die Gesetze über den Umgang mit Parteispenden sind dringend reformbedürftig. Die nach den erhaltenen Stimmen errechneten staatlichen Mittel dürfen nicht durch die Höhe der erhaltenden Parteispenden begrenzt werden und so die durch Kleinparteien erbrachte politische Innovation verhindern.

- Gerechtigkeit zwischen Eltern und Kinderlosen: Als Langfristlösung sehen wir die Zahlung eines sozial- und steuerpflichtigen Erziehungsgehaltes und eines kostendeckenden Kindergeldes. Alle Mitglieder der Gesellschaft würde das ca. 7 % ihres aktuellen Einkommens kosten. Über die Sozialversicherungspflicht hätten somit auch Eltern, die auf Erwerbsarbeit verzichten, um ihr(e) Kind(er) zu betreuen, einen gleichwertigen Rentenanspruch, durch das Kindergeld mehr Luft, um ggfs. noch private Zusatzvorsorge zu betreiben. Aber die aktuellen Rentner, insbesondere Rentnerinnen, die einen Hohn für ihre Lebensleistung als Mütter bekommen, müssen auch Gerechtigkeit erfahren. Da man Geld nur einmal ausgeben kann, ist auch das Modell "Die Hälfte der Rentenauszahlungen für diejenigen, die Kinder erzogen haben", als Zwischenlösung denkbar.

- Homosexuelle Lebensgemeinschaften und Kinder Familiäre Lebensstrukturen verändern sich in einer dynamischen Gesellschaft. "Familie" bedeutet für die Familien-Partei Deutschlands eine Lebensgemeinschaft von Eltern mit Kindern. Es werden ausdrücklich auch Getrennterziehende und nichteheliche Lebensgemeinschaften von Eltern mit Kindern unter dem Sammelbegriff "familie" zusammen gefasst. Der Begriff Eltern ist definiert als Vater und Mutter. Da beide Geschlechter unterschiedlich erziehen und für meine Begriffe beide Geschlechter für eine gelungene Erziehung notwendig sind, sollten homosexuelle Lebensgemeinschaften mit Kindern meiner Ansicht nach eine Ausnahme sein und nicht durch ein Adoptionsrecht gefördert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Feldmann