Frage an Dagmar Feldmann von Karin B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Feldmann,
Ihre Partei fordert das -Wahlrecht von Geburt an-.
Wie haben Sie sich das gedacht?
- Die Eltern haben z. B. 1 Kind, die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Wer wählt für das Kind? Soll die Stimme geteilt werden? Je 1/2 Stimme für Vater und Mutter?
-Die Eltern sind sich nicht einig, welche Partei ihr Kind (oder ihre Kinder) wählen soll!
-Wer erhält das Wahlrecht bei Scheidung, Heimkinder oder Pflegekinder? Auf die "Einsicht" der Erwachsenen in Scheidungsverfahren kann man doch nicht vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Barth-Peyker vom -Demokratischen Bürgerforum-
Sehr geehrte Frau Barth-Peyker,
Zunächst geht es beim Wahlrecht von Geburt an darum, anzuerkennen, dass auch minderjährige Bürger Bürger sind. Je jünger sie sind, desto länger spüren sie die Folgen der politischen Entscheidungen von heute. Darum ist es folgerichtig, dass sie mit beteiligt werden. Nun sind Kinder, je kleiner sie sind, umso weniger fähig, politische Sachverhalte zu verstehen. Dennoch kann man schon mit Kindern über Politik diskutieren und sie gehen oft sehr viel unbefangener heran als Erwachsene. Daher denken wir, dass die Eltern solange für ihr/e Kind/er die Wählerstimme abgeben sollten, wie diese dazu nicht fähig sind. Über andere Dinge entscheiden Eltern ja auch stellvertretend für ihre Kinder, z.B. welche Impfungen Sie bekommen, welche Schule sie besuchen oder was mit evtl. vorhandenem Vermögen zu passieren hat. Im Idealfall sind sich die Eltern einig und im Idealfall sind sie sich später auch mit ihrem Kind einig. Aber es kann natürlich auch Differenzen geben. Ich halte es für angemessen, die Stellvertreterstimmen sofort in zwei halbe Stimmen aufzuteilen und jedem Elternteil eine halbe pro Kind zu geben. Das dürfte keine zu große Schwierigkeit in der Abwicklung darstellen. Knifflig wird es bei Heimkindern. Wer hat das Sorgerecht? Darauf weiß ich ad hoc keine Antwort. Sie wird sich aber finden lassen. Bei Pflegekindern sollten die sorgeberechtigten Pflegeeltern das Stimmrecht bekommen, denn sie sind ja "am nächsten" am Kind "dran". Bei Scheidung finde ich es wiederum einfach: Bei gemeinsamem Sorgerecht je eine halbe Stimme, bei alleinigem Sorgerecht zwei halbe Stimmen für den bzw. die Sorgeberechtigte(n). Es gab zum Wahlrecht ab Geburt bereits eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag. Leider hat es dafür keine Mehrheit bei den etablierten Parteien gegeben. Die Familien-Partei Deutschlands hat als einzige Partei das Wahlrecht ab Geburt im Bundesparteiprogramm.