Warum wird die Cum Ex Kriminalität nicht stärker vorgegangen, während die Kindergrundsicherung nicht umgesetzt wurde?
Sehr geehrter Herr P.,
die Cum-Ex-Kriminalität wurde durch verschiedene Änderungen der
Steuergesetzgebung ab dem Jahr 2012 beendet. Das Verfahren der
Kapitalertragsteuererhebung und -erstattung wurde grundsätzlich neu
strukturiert. Mit dem Abzugsteuermodernisierungsgesetz haben wir außerdem
die Grundlagen für eine umfassende Digitalisierung des gesamten Verfahrens
geschaffen. Die Haftung der Banken für Ihre Anträge auf
Kapitalertragsteuererstattungen wurde verschuldensunabhängig verschärft.
Neue Fälle von Cum-Ex-Kriminalität sind nicht bekannt geworden. Durch die
Digitalisierung der Verfahren würde ein Steuerbetrug im Ausmaß der
Cum-Ex-Delikte früh auffallen und es könnte schnell gegengesteuert werden.
Die rechtliche Verfolgung der Cum-Ex-Kriminalität wird sich noch einige
Jahre hinziehen. Das liegt an der Komplexität der Gestaltungen und der
Vielzahl an Beteiligten. Es wurden aber wichtige strafrechtliche Erfolge
erzielt. Die Cum-Ex-Transaktionen wurden als rechtswidrige
Steuerhinterziehung qualifiziert. Es gab bereits strafrechtliche
Verurteilungen von zentralen Akteuren, wie etwa Bankenvertretern, ohne die
diese Transaktionen nicht stattfinden konnten.
Der Eindruck, dass gegen die Cum-Ex-Kriminalität nicht vorgegangen werden
würde, ist also nicht richtig. Wegen der Komplexität dauert die
strafrechtliche Verfolgung aber länger. Dies ist in einem Rechtsstaat
unvermeidlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Andres, MdB