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Dagmar Andres
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Frage von Andreas P. •

Warum wird die Cum Ex Kriminalität nicht stärker vorgegangen, während die Kindergrundsicherung nicht umgesetzt wurde?

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Sehr geehrter Herr P.,

die Cum-Ex-Kriminalität wurde durch verschiedene Änderungen der

Steuergesetzgebung ab dem Jahr 2012 beendet. Das Verfahren der

Kapitalertragsteuererhebung und -erstattung wurde grundsätzlich neu

strukturiert. Mit dem Abzugsteuermodernisierungsgesetz haben wir außerdem

die Grundlagen für eine umfassende Digitalisierung des gesamten Verfahrens

geschaffen. Die Haftung der Banken für Ihre Anträge auf

Kapitalertragsteuererstattungen wurde verschuldensunabhängig verschärft.

 

Neue Fälle von Cum-Ex-Kriminalität sind nicht bekannt geworden. Durch die

Digitalisierung der Verfahren würde ein Steuerbetrug im Ausmaß der

Cum-Ex-Delikte früh auffallen und es könnte schnell gegengesteuert werden.

 

Die rechtliche Verfolgung der Cum-Ex-Kriminalität wird sich noch einige

Jahre hinziehen. Das liegt an der Komplexität der Gestaltungen und der

Vielzahl an Beteiligten. Es wurden aber wichtige strafrechtliche Erfolge

erzielt. Die Cum-Ex-Transaktionen wurden als rechtswidrige

Steuerhinterziehung qualifiziert. Es gab bereits strafrechtliche

Verurteilungen von zentralen Akteuren, wie etwa Bankenvertretern, ohne die

diese Transaktionen nicht stattfinden konnten.

 

Der Eindruck, dass gegen die Cum-Ex-Kriminalität nicht vorgegangen werden

würde, ist also nicht richtig. Wegen der Komplexität dauert die

strafrechtliche Verfolgung aber länger. Dies ist in einem Rechtsstaat

unvermeidlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Andres, MdB

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