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Dagmar Andres
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Frage von Martina W. •

Helfen Sie mit, die neu eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung § 20 Abs. 6 Satz 5 + 6 EStG für Termingeschäfte und Totalverluste bei Privatpersonen wieder abzuschaffen?

Sehr geehrte Frau Andres,
mit § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG wurde seit 2021 die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften unterjährig sowie im Verlustvortrag auf jeweils 20.000,00 € beschränkt. Was zu einer großen Steuerungerechtigkeit gegenüber Kleinanlegern geführt hat.
Der Bundesfinanzhof hatte 2016 die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannt. Er urteilte, dass Gewinne und Verluste, sowie Totalverluste voll abzugsfähig sind. Dies akzeptierte die SPD nicht und die Sätze 5 + 6 wurden auf Druck der SPD beschlossen. Auch der Bundesrat war mehrheitlich dagegen und hatte verfassungsrechtliche Bedenken.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert und die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793
Die CDU erkannte inzwischen ihren Fehler und ist nun für die Abschaffung der Sätze 4-6.

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