Wie stehen Sie zu einer grundsätzlichen Reform des Kindschafts-& Unterhaltsrechts? Was muss geändert werden, damit beide Elternteile auch nach ihrer Trennung vollumfänglich für ihre Kinder sorgen?
Sehr geehrte Frau Rüffer,
Renten wurden erhöht, der Mindestlohn angepasst, der Betrag des Kindergeldes ist erhöht, die Beträge für sozial schwache Menschen werden entsprechend angehoben - was wurde jedoch in den letzten Jahren geändert, um dem Verzicht von Trennungs-Kindern beim unterhaltspflichtigen Elternteil - ausgelöst durch den willkürlichen Verbleib einseitig berechneter Unterhaltszahlungen - entgegenzuwirken?Selbst Rechtsanwälte sind sich einig: "Im Familienrecht wird leider immer noch zu viel nur diskutiert ohne das etwas passiert. Die Gesetzesänderungen dauern Jahrzehnte und das ist nicht angemessen." Die Neuausrichtung des Unterhaltsrechts mit klarer Differenzierung zwischen der Trennung der Eltern als Paar und dem GEMEINSAMEN WEITEREN WEG ALS ELTERN andererseits, sehe ich als unerlässlich und wegweisend unter unseren heutigen ges., wirtsch. doch vor allem fam. Herausf.Das derzeitige Unterhaltsgesetz regiert Zustände der 70-er und 80-er.
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Haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wir setzen uns dafür ein, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen. Das ist oft eine komplexe Aufgabe und bedarf einer Lösung für jeden Einzelfall. Bei hohem Konfliktniveau kann das Wechselmodell für Kinder oft sehr belastend sein. Deshalb sind wir überzeugt, dass es Einzelfallentscheidungen und keine starren gesetzlichen Lösungen braucht. Wir wollen beide Eltern dabei unterstützen, trotz der Trennung gemeinsam Verantwortung für das Kind zu übernehmen. Deshalb wollen wir als Ampel-Koalition gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen.
Die partnerschaftliche Betreuung der Kinder wollen wir auch nach einer Trennung weiter fördern. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen. Ausgangspunkt und Richtschnur für unsere Reformvorhaben ist das Kindeswohl im Einzelfall. Gemeinsam mit unseren Ampelpartner*innen setzen wir uns für Regelungen ein, die die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht besser berücksichtigen. Auch wollen wir im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Änderungen im Unterhaltsrecht sollen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Uns ist wichtig, dass Entlastungen des einen Elternteils nicht zu Belastungen für den anderen Elternteil führen. Dabei geht es uns darum, dass gesetzliche Änderungen das Einvernehmen der Eltern in Hinblick auf die Belange des Kindes fördern und unterstützen. Denn wir wissen, dass die streitigen Auseinandersetzungen der Eltern Kinder belasten. Dennoch sollte eine partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung nach der Trennung möglich sein. Dafür setzen wir uns gemeinsam in der Ampel-Koalition ein.
Herzliche Grüße
Corinna Rüffer