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Corinna Rüffer
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Frage von Uwe C. •

Warum verweigern Sie und Ihre Partei das Recht der Bürger auf Volksabstimmungen entsprechend Grundgesetz Artikel 20, Absatz 2?

Im Art. 20 Grundgesetzbuch Absatz 2 steht:

" Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

Und dort steht eindeutig "und Abstimmungen", nicht oder Abstimmungen.

Also nicht nur einmal in der Legislaturperiode bei Wahlen!

Sie lehnen aber Volksabstimmung z. B. nach Schweizer Vorbild ab!

Warum?

Die von Ihnen favorisierten Bürgerräte können Volksabstimmungen weder ersetzen noch das "Wasser" reichen. Dort werden nur etwa 150 bis 200 Bürger zu Themen befragt, die auch noch von der Politik vorgegeben werden, Diese wenigen Bürger haben dann nur eine beratende aber keine entscheidende Funktion.

Warum also verweigern Sie den Bürgern des Landes Volksabstimmungen und damit Demokratie von unten nach oben, wie es im Art.20 Abs. 2 des Grundgesetzes vorgesehen ist?

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