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Corinna Rüffer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andrea Martina H. •

Sehr geehrte Abgeordnete Frau Corinna Rüffer, ist es Ihnen möglich, den offenen Brief an die Kandidierenden zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages zu kommentieren?

In diesem offenen Brief https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/7/72/Offener_Brief_an-Martin-Sonneborn-Kandidierender_f%C3%BCr_die_PARTEI-Bundestagswahl-des_20._Deutschen_Bundestages.pdf
wird u.a. auf die Betreuungssituation in stationären Einrichtungen eingegangen, es gibt konkrete Forderungen an den Gesetzgeber. Leider wird unser Antrag auf Betreuungswechsel vom Gericht nicht beschieden.
Die zu Betreuende wird nur dann ihren aktuellen Willen bilden und kundtun, wenn sie ZUVOR ausführlich über die medizinisch -therapeutischen Eingriffe / Maßnahmen
aufgeklärt worden ist , d.h. beginnend damit, dass die zu Betreuende mindestens die Bezeichnung des "Medizinprodukts" kennt einschließlich dessen Risiken bzw. Prognose !
Anderenfalls ist es NICHT im Sinne des GESETZGEBERS ! UND was verlangt der Gesetzgeber gemäß §1901 a-c BGB noch ? RICHTIG - er verlangt, dass nahe Angehörige bei der Aufklärung des Eingriffs mit einbezogen werden !

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau H.,

es sind noch viele Anstrengungen nötig, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und Betroffene in der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Meine Partei und ich wollen endgültig weg davon, dass Betreuerinnen und Betreuer für die Betreuten entscheiden. Stattdessen sollen sie behinderte Menschen dabei unterstützen, selbst Entscheidungen zu treffen. Außerdem wollen wir dafür sorgen, dass mehr behinderte Menschen so unterstützt werden, dass sie keine rechtliche Betreuung brauchen.

Am 5. März 2021  wurde ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht vom Bundestag beschlossen. Dieser bringt zwar einige Verbesserungen, die insbesondere das Vormundschaftsrecht betreffen. Aber im Kern entspricht er immer noch nicht den Menschenrechtsvorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention. Dafür wäre es nötig, das Selbstbestimmungsrecht weiter zu stärken und klarzustellen, dass eine Betreuung gegen den Willen einer Person vermieden werden muss. Unsere Kritik und Forderungen haben wir im Entschließungsantrag zu dem genannten Gesetzentwurf zusammengetragen, den Sie hier finden: https://dserver.bundestag.de/btd/19/272/1927293.pdf Eine Übersicht der zentralen Forderungen und meine ausführliche Bewertung der Betreuungsrechts-Reform finden Sie außerdem auf meiner Homepage unter folgendem Link:  https://www.corinna-rueffer.de/ea-betreuungsrechts-reform/ Falls sie Fragen oder eine Rückmeldung dazu haben, können Sie mir auch gerne eine E-Mail an corinna.rueffer@bundestag.de schreiben.

 

Mit herzlichen Grüße

Corinna Rüffer

 

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