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Corinna Rüffer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Kevin K. •

Menschen mit psychischen und seelischen Behinderungen: Wird es Verbesserungen im SGB IX und SGB XII - abseits des neuen Regelsatzes durch das Bürgergeld - geben?

Meine Situation macht mich durch meine Agoraphobie persönlich betroffen. Zu meinem Alltag gehören die Rechtliche Betreuung, die Grundsicherung, der Schwerbehindertenausweis und ich bemühe mich aktuell darum, dass ich über das SGB IX zusätzliche Hilfen bekomme, um mich weiter ins Leben zurück zu kämpfen.

Trotzdem fühle ich mich alleine gelassen. Mit der GS ist es de facto unmöglich, Maßnahmen zur Verbesserung meiner Situation zu finanzieren, rein rechtl. schon. Normalerweise bräuchten Menschen wie ich einen vom SGB II entkoppelten, deutl. höheren Regelsatz, weil ein Zuverdienst nicht möglich ist. Aber auch Sachen wie ein Fernstudium, Therapieplätze usw. sind schwer zu bekommen. Ich hatte schon sehr viele Gespräche, kaum einer fühlte sich zuständig. Da wir auch zunehm. digitalisieren, kann sich eine mögl. Befreiung der Ausweispflicht negativ für die Teilhabe auswirken (Fingerabdrücke).

Ich möchte auch Teilhabe und nicht hinten runter fallen. Wird es hier Verbesserungen geben?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben und entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.

Grundsätzlich setzen wir uns bei Bündnis 90/Die Grünen für höhere Regelsätze ein. Dies haben wir auch in den Verhandlungen zum Bürgergeld gefordert, allerdings haben wir nicht mehr als die bisherige Anhebung erreichen können. Zusätzlich wurde der Vermögensfreibetrag von 5.000 € auf 10.000 € im SGB XII angehoben. Doch auch hier hätten wir uns mehr gewünscht. Für eine weitere Anhebung der Regelsätze setzen wir uns in jedem Fall ein, allerdings ist es unwahrscheinlich, dass dies in dieser Legislaturperiode erreicht werden kann.

Vermutlich werden Sie schon davon wissen, aber an dieser Stelle erlaube ich mir den zusätzlichen Hinweis, dass es im SGB XII möglich ist, bei entsprechend nachgewiesenem höherem Bedarf einen höheren Regelsatz zu bekommen.

Ansonsten kann ich Ihnen versichern, dass die grüne Bundestagsfraktion behinderten und pflegebedürftigen Menschen die volle und gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglichen will. Sie sollen dabei die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Um das zu erreichen haben wir im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP vereinbart, das Bundesteilhabegesetz (BTHG) weiter zu entwickeln. Dabei werden wir die Ergebnisse der Untersuchungen darüber, was die letzten Änderungen gebracht haben, berücksichtigen.

Bei der Weiterentwicklung  des Bundesteilhabegesetzes sind uns folgende Punkte besonders wichtig:

- Alle Menschen mit Behinderungen, die auf Teilhabeleistungen angewiesen sind, müssen - unabhängig von Art und Umfang des Unterstützungsbedarfs - ein uneingeschränktes Wunsch- und Wahlrecht bei der Leistungsgestaltung haben.

- Die Leistungen müssen sich am Bedarf der behinderten Menschen orientieren und nicht daran, wo die Leistung erbracht wird (Personenzentrierung).

- Die Reform muss Alternativen zu den heutigen (teil-)stationären Einrichtungen (z.B. Wohnheimen) stärken.

- Jedem behinderten Menschen müssen Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben offen stehen. Gleichzeitig darf gesellschaftliche Teilhabe nicht auf das Arbeitsleben beschränkt werden, vielmehr müssen Leistungen zur sozialen Teilhabe den gleichen Stellenwert haben wie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

- Es muss ein bundesweit einheitliches und nachvollziehbares Verfahren zur Bedarfsermittlung geben.

- Leistungen zur Teilhabe müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht werden,

- Fachleistungen (z.B. Assistenz) und existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt müssen konsequent voneinander getrennt werden.

Dafür werden wir uns einsetzen, wenn die Arbeit am konkreten Gesetz beginnt. Auch konnten wir bereits einige Verbesserungen mit Blick auf das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts erzielen. Doch auch hier stehen weitere Reformen an und wir sind zuversichtlich, dass wir in dieser Legislaturperiode noch einige Verbesserungen erreichen können.

Herzliche Grüße

Corinna Rüffer

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