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Corinna Rüffer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Andrea Martina H. •

Ist es möglich, uns den aktuellen Koalitionsvertrag, in dem verbindliche Maßnahmen zum Gewaltschutz vereinbart wurden, mitzuteilen?

Sehr geehrte Frau Rüffer,
der Bundesbehindertenbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben ein Positionspapier zu Händen einzelner Akteure in Bund und Land u.a.zur Umsetzung des § 37a SGB IX http://www.buzer.de/s1.htm?a=37a&g=SGB+IX
im Gewaltschutz an Frauen mit Behinderung in Einrichtungen und Werkstätten-Handlungsempfehlungen in Politik und Praxis - in Verbindung mit Artikel 16 Absatz 3 UN-BRK vorgelegt.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau  H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Im Koalitionsvertrag steht, dass wir verbindlichere Maßnahme zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben möchten. Es ist allerdings nicht ausgeführt, in welcher Form dies genau erfolgen soll.

Die Passage dazu können Sie auf Seite 79 des Koalitionsvertrags nachlesen: https://cms.gruene.de/uploads/documents/Koalitionsvertrag-SPD-GRUENE-FDP-2021-2025.pdf

Mir persönlich ist es ein großes Anliegen, die noch sehr vage gehaltene Umsetzung von § 37a SGB IX zu konkretisieren. Auch die jüngst vorgelegten Ergebnisse des Rechercheprojekts #AbleismusTötet zeugen von der Notwendigkeit und Dringlichkeit des Themas Gewaltschutz. Die Forderungen, die der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Herr Dusel, und die Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Britta Schlegel, in ihrem Papier aufstellen, unterstütze ich. Gerade die Auflösung der sogenannten Sonderwelten, insbesondere von Einrichtungen zur Unterbringung von Menschen mit Behinderung, muss vorangetrieben werden. Denn gerade dort sind behinderte Menschen oftmals und besonders schutzlos Gewalt ausgesetzt.

Mit besten Grüßen

Corinna Rüffer

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