Frage an Corinna Rüffer von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Rüffer,
laut https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html müssten sich auch
die Landesregierungen an die geltenden Gesetze halten, ohne dass es dazu
eines Gerichtsverfahrens bedarf.
Dabei kann ich es durchaus nachvollziehen, dass unterschiedliche
Rechtsauffassungen vor Gericht geklärt werden.
Ich halte es jedoch für nicht hinnehmbar, dass eine Landes- oder Bundes-
Regierung einem abschließenden Gerichtsurteil nicht Folge leistet und
der klagende Bürger keine wirksame Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung hat (siehe z.B. https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-bayerische-staatsregierung-verweigert-weiterhin-die-saubere-luft-fuer-die-lan/ ).
Als juristischer Laie kann man im Rechtsstreit zwischen dem Land Bayern
und der Deutschen Umwelthilfe, den Eindruck haben, dass die bayrische Landesregierung gegen Art 20
GG verstößt, ohne dass dies Konsequenzen hat.
Deshalb halte ich es für erforderlich, dass sich der Deutsche Bundestag
mit dem zugrunde liegenden Problem befasst!
Zumal zumindest in der Theorie die Möglichkeit besteht, dass erneut
jemand vom Schlage Hermann Görings (ehemals Ministerpräsident von
Preussen) Mitglied einer Landesregierung werden könnte.
Aus diesem Grund hatte ich mich an den Petitionsausschuss des Bundestags gewandt (Pet 1-19-06-10000-026723). Nun wurde mir mitgeteilt, dass diese Petition zurück gewiesen werden soll, weil mein Lösungsvorschlag nicht gefällt.
Halten Sie es für richtig, dass der Petitionsausschuss sich mit solchen Problemen gar nicht erst ernsthaft befasst? (Ich vermute, dass Sie erst durch diese Frage von der Petition erfahren.)
Und meinen Sie, dass es die Menschen in Deutschland hinnehmen sollen, dass Demokratie und Bürgerrechte nicht geschützt sind, wenn dafür in einem Landesparlament die Mehrheitsverhältnisse leider ungünstig sind?
Mit freundlichen Grüßen
J. K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Ich vermute, Sie haben das Schreiben des Ausschusssekretariats missverstanden. Die Petition wurde nicht zurückgewiesen, sondern sie wird bearbeitet - allerdings hat der Ausschussdienst Ihnen schon angekündigt, dass man den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen werde, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihre Petition gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstößt.
Deshalb wurde die Petition auch nicht, wie vom Ihnen gewünscht, auf dem Petitionsportal zur Mitzeichnung veröffentlicht.
Freundliche Grüße
Corinna Rüffer