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Corinna Rüffer
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Frage von Miriam K. •

Frage an Corinna Rüffer von Miriam K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Rüffer

Meine Frage ist kurz: Ich gehe doch davon aus, dass Sie der Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag auf keinen Fall zustimmen?

Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben. Das ist wirklich unglaublich. Denn schließlich handelt es sich um die größte Grundgesetzänderung seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006.

Die Mitspracherechte der Bürger werden hier mit Füssen getreten.

Ich bin selbst Anwältin und Steuerberaterin und bin entsetzt: Hier wird nicht für das Volk gehandelt, sondern gegen.

Da machen Sie doch wohl nicht mit, oder?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Keusen,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Fraktion und ich haben der der Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht zugestimmt.

Den Plan der großen Koalition, künftig Bundesautobahnen zentral durch eine Autobahngesellschaft verwalten zu lassen, haben wir von Anfang an kritisch bewertet. In den Verhandlungen haben wir uns für folgende Punkte eingesetzt:

* Wir Grüne kämpfen dafür, dass der Zustand unserer Straßen künftig ehrlich bilanziert wird und der Erhalt bestehender Straßen und Brücken Vorrang hat vor teuren Neubauprojekten. Öffentliches Eigentum darf nicht an Konzerne und Versicherungen verramscht werden.
* Die neue Autobahngesellschaft muss im unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen.
* Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Privater muss ausgeschlossen bleiben.
* Die Bildung eine Aktiengesellschaft, wie sie etwa im Bereich des Schienenverkehrs mit der Deutschen Bahn AG im Zuge der Bahnreform von 1994 erfolgt ist, lehnen wir genauso ab wie die Ausweitung der teuren Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP).
* Wir schlagen vor, dass die Verwaltung der Autobahnen künftig durch eine Anstalt öffentlichen Rechts oder eine Gesellschaft privaten Rechts, bei der ein unbeschränkter Einfluss des Bundes auf die Aufgabenerfüllung sichergestellt ist, erfolgt. Die Rechtsform der Gesellschaft darf nur dann zulässig sein, wenn ein unbeschränkter staatlicher Einfluss sichergestellt ist.
* Sollte für die Autobahnverwaltung eine GmbH als Rechtsform gewählt werden, muss die Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts weiter möglich sein. Wir fordern eine Überprüfung vier Jahre nach Betriebsbeginn der Gesellschaft.
Die SPD hat immer wieder beteuert, dass sie den Einfluss privater Investoren mit entsprechenden Renditeabsichten strikt ausschließen will. Dessen ungeachtet öffnet die große Koalition Öffentlich-Privaten Partnerschaften Tür und Tor. Genau diese Konstruktion ist für den Staat besonders kostspielig und für Parlamentarier und Öffentlichkeit völlig undurchsichtig. Sie schließt viele mittelständische Baufirmen von vorherein aus. Die Vorschläge von Union und SPD zur Grundgesetzänderung schließen weder die Aufnahme kostspieliger Kredite aus, noch die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Zwar wird der Ausverkauf öffentlicher Infrastruktur nicht in einem Rutsch passieren. Es besteht aber die Möglichkeit, dass dies über viele Jahre in vielen Tranchen erfolgt.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass alle Hintertüren im Grundgesetz dauerhaft und rechtssicher geschlossen werden. Die öffentlichen Straßen dürfen wir nicht Banken, Versicherungen und Baukonzernen überlassen. Für eine effiziente und ökologische Verkehrspolitik brauchen wir die demokratische Kontrolle über unsere Infrastruktur, keine private Renditejagd. Die Verkehrswende verlangt höhere Investitionen in den umweltfreundlichen ÖPNV. Klimaschutz muss im Verkehr eine größere Rolle spielen. Wir wollen die Gelder des Bundes für den Gemeindeverkehr deutlich aufstocken – auf eine Milliarde Euro pro Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Rüffer

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