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Corinna Rüffer
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Frage von Christoph N. •

Frage an Corinna Rüffer von Christoph N. bezüglich Recht

Seit geraumer Zeit scheint es bereits zum „guten Ton“ zu gehören, militärische Übungsflüge über bewohntem Gebiet zu absolvieren (ich selbst wohne im betroffenen PLZ-Gebiet 54293). Seit ich an meinen jetzigen Wohnort umgezogen bin, kann ich mich „an guten Tagen“ stündlich, mindestens jedoch alle zwei Stunden, über die Grüße aus Spangdahlem „freuen“ (und diese Taktung ist beileibe keine Seltenheit). Das Schönste daran jedoch ist, dass diese Flüge nicht nur tagsüber, sondern auch in der Nacht stattfinden. Gestern beispielsweise, und auch dies ist bei Weitem kein Einzelfall, wurde bis ca. 23 Uhr Sightseeing aus der Luft betrieben. Mit erfreulicher Regelmäßigkeit bringen diese abend- und nächtlichen Liebesgrüße aus der Eifel mein 2-jähriges Kind dazu, nocheinmal gründlich über Sinn und Unsinn der Nachtruhe zu reflektieren. Dass dies dem, besonders bei kleinen Kindern wichtigen, Schlafrhytmus zuträglich ist, wage ich, aufgrund von diesbezüglichen Beobachtungen an mir selbst, zu bezweifeln.

Aber nun „Spaß“ beiseite.

Ich erachte die vom Fliegerhorst in Spangdahlem ausgehende Lärmbelästigung für die Region inzwischen als unzumutbar. Es kann doch nicht sein, dass selbst kleine Kinder regelmäßig von nächtlichem Fluglärm geweckt werden. Tagsüber ist es bereits nervig genug, spät abends und nachts jedoch unerträglich und unzumutbar. Von sinnvoll und gerechtfertigt ganz zu schweigen.

Nur zum Vergleich: Wir als „Bürger“ haben bspw. das Rasenmähen ab 20 Uhr zu unterlassen und ab 22 Uhr jegliche Tätigkeit, die zur Störung der Nachtruhe führen könnte. Dahingegen scheint es, auch nach vorgenannten Uhrzeiten, kein Problem zu sein, dass Militärflugzeuge für weitaus höhere Geräuschimmissionen sorgen.

Es wäre sehr zu begrüßen, wenn diese Flüge eingestellt oder stark eingeschränkt würden (z.B. 2 Tage/Woche bis max. 20 Uhr).

Ich möchte Sie daher bitten, in diesem Sinne tätig und Ihrem Bürgerauftag gerecht zu werden, indem Sie gegen vorbezeichneten Fluglärm vorgehen.

Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neisius,

Fluglärm ist nicht nur eine ärgerliche Störung sondern häufig auch eine gesundheitliche Belastung. Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich fast jeder Dritte Bürger belästigt fühlt.
Besonders ärgerlich wird es, wenn Flugzeuge, insbesondere Militärmaschinen, spät abends im Tiefflug über Wohngebiete fliegen und den Anwohnern den Schlaf rauben, wie es in Ihrem Fall geschehen ist. Zwar waren die Nachtflugaktivitäten laut Pressemeldung nur auf den 01. bis 03. Juni beschränkt, trotzdem fragt man sich, ob solche Flüge überhaupt stattfinden müssen.
Gerade der militärische Flugbetrieb lässt aus unserer Sicht erhebliche Zweifel daran aufkommen. Der Flugplatz in Spangdahlem wird von der U.S. Airforce betrieben. Nachdem ein Teil der dort stationierten Maschinen vom Typ A-10 bereits vor einiger Zeit abgezogen wurden, fand vor wenigen Wochen eine erneute Stationierung statt, von Spangdahlem aus wurden die „Warzenschwein“ genannten Flugzeuge dann nach Osteuropa verlegt um dort an Nato-Manövern teilzunehmen. Bereits im Februar hatte ich diesen Vorgang kritisiert, da er zur Verschärfung des Ukraine-Konfliktes beitragen kann und die Anzahl an Flügen und Übungen in der Region erhöht.
Es ist dabei grundsätzlich nicht nachvollziehbar, warum Einwohner der Region unter den militärischen Übungen leiden müssen. Nach Aussage der Luftwaffe sind Nachtflüge zwar für den Ernstfall zu üben, dies kann und sollte jedoch aus meiner Sicht, wenn überhaupt, über unbesiedelten Gebieten stattfinden. Außerdem sollten von Deutschland aus grundsätzlich keine militärischen Aktionen ausgehen, seien es Flüge mit Kampfflugzeugen oder die Steuerung von Drohnen zur Tötung von Menschen in weit entfernten Ländern.
Die Bundesregierung ist daher gefordert, einen Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigung zu schaffen und das Fluglärmgesetz entsprechend nachzubessern. Außerdem muss sie auf die US-Streitkräfte einwirken, damit diese ihre Militärbasen auf deutschem Boden nicht weiter zur Verschärfung von Konflikten nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Corinna Rüffer

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