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Corinna Rüffer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael Q. •

2022 wird der Hartz-IV-Satz um 3 Euro den Monat angehoben, also nur um 0,7%, deutlich unter der Inflationsrate von 4,1%. Werden Sie in den Koalitionsverhandlungen dagegen angehen?

Sehr geehrte Frau Rüffer,

Hartz-IV ist eine Grundsicherung, die das Existenzminimum sichern soll. Wenn aktuell 2021 das Existenzminimum mit 446 Euro im Monat gesichert wird und die Inflationsrate bei 4,1% liegt, dann liegt der Hartz-IV-Satz bei einer Anhebung um 0,7% für 2022 unter dem Existenzminimum.

Sehen Sie da bei ALG II bzw. Hartz-IV reformbedarf und wie wichtig ist Ihnen dieses soziale Thema bei den Koalitionsverhandlungen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Q.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Wir finden es nicht angemessen, dass die Bundesregierung bei der Fortschreibung des Regelsatzes die Inflationsrate nicht berücksichtigt hat.

Unabhängig von der Inflationsrate halten wir das soziokulturelle Existenzminimum für unterdeckt. In den Koalitionsverhandlungen setzen wir uns dafür ein, dass der Regelsatz in einem ersten Schritt um 50 Euro angehoben wird. Grundsätzlich wollen wir das soziokulturelle Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern neu ermitteln und die Regelsätze schrittweise anheben.

Die Fehler der Bedarfsermittlung wollen wir korrigieren und die Regelbedarfsermittlung auf eine reine Statistikmethode umstellen. Dabei würde die Bedarfsermittlung stärker am Konsumniveau der gesellschaftlichen Mitte orientiert, verdeckt Arme aus der Referenzgruppe ausgeklammert und auf willkürliche Streichungen von Ausgabenpositionen verzichtet. (www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-garantiesicherung.pdf).

Freundliche Grüße

Corinna Rüffer 

 

 

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