Frage an Claudius Lieven von Susanna H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Hallo Herr Lieven,
erst einmal möchte ich mich für die patzige vorangehende "Frage" entschuldigen. Offensichtlich ist meine Frage zum Zollzaun an der Harburger Chaussee im Stadtteil Veddel/Kleiner Grasbrook gar nicht hier angekommen. So stelle ich diese noch einmal:
Gerne würde ich wissen, inwieweit der Zollzaun an der Harburger Chaussee überhaupt noch eine Funktion hat und wann dieser, wenn er keine mehr hat, davon gehe ich aufgrund von "Gerüchten" aus, abgerissen wird?!
Oft liest man, dass Wilhelmsburg und Veddel viel attraktiver werden sollen, um mehr junge Leute hier her zu locken. Aber wenn diese nach Wilhelmsburg/Veddel hineinfahren, um sich vielleicht mal eine Wohnung anzuschauen, muß man an diesem ewig langen, wenig attraktiven Zaun mit Natodraht entlangfahren. Unlängst wurde ich gefragt, was sich hinter diesem Zaun verbirgt... Ein Gefängnis? Oder sollen die Veddeler im "Zaun" gehalten werden? Im Zuge des Aufbaus des Auswenderer Museums am Bahnhof Veddel ist dieser Zaun wenig attraktive für diese, die sich diesen Stadteil und seine Geschichte ansehen wollen. Als Anwohner der Harburger Chaussee kommt man sich ein wenig getthoisiert vor... Wir wohnen am Deich und können diesen z. B. als Spazierweg nicht nutzen. Hier könnte man einiges draus machen, um den Stadteil aufzuwerten.
Freue mich auf Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
Susanna Horn
Sehr geehrte Frau Horn,
vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich ist die erste Version Ihrer Frage bei mir nicht angekommen, daher konnte ich sie auch nicht beantworten.
Zum "Zollzaun Spreehafen". Der Zollzaun sichert die Zollfreizone, bekannter als der Hamburger Freihafen, der seit gut 100 Jahren besteht. Der Zaun am Spreehafen dient als Grenzsicherung des Zollbereichs vor allem gegen Schmuggel. Die Grenze des Freihafens liegt im Spreehafen auf der südlichen Land- und nicht auf der Wasserseite. Dies hat zur Folge, dass dort wo sich der Zaun befindet, nach den Vorschriften des EU-Zollkodexes und der Zollverordnung (Bundesgesetz), ein Zaun in der vorhandenen Form befinden muss. Um den Zaun zu entfernen ist es erforderlich, die Freihafengrenze zu verlegen oder die Freizone insgesamt aufzuheben. Durch den europäischen Einigungsprozess und den damit verbunden europaweiten Abbau der Zollgrenzen hat die Hamburger Zollfreizone erheblich an Bedeutung verloren. Deshalb wird mittlerweile auch aus der Hafenwirtschaft die Forderung lauter, den Zollzaun abzubauen. Zudem soll der Bereich des Spreehafens im Rahmen der Internationalen Bauausstellung (IBA 2013) umgestaltet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Aus Sicht der GAL ist dies mehr als überfällig.
Zur sofortigen Umsetzung bzw. Entfernung des Zollzauns gab es bereits mehrere Initiativen der GAL-Bürgerschaftsfraktion. Im Januar haben ich eine weitere parlamentarische Anfrage zum Thema Zollzaun an den Senat gestellt (Abzurufen unter https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/ Drucksache 18-5734). Trotz der sturen und formalistischen Antworten des Senates bin ich zuversichtlich, dass der Zollzaun in absehbarer Zeit fallen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Claudius Lieven (MdHB)