Frage an Claudius Lieven von Brigitta K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lieven,
In der Bürgerschaftsitzung vom 24. November 2004 wurde einstimming beschlossen, "dass Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständig Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt."
In dem nun vorliegenden Gesetzes-Entwurf des Senates ist daraus eine Frage des Eigentums geworden. (Drucksache18/2157 vom 26.04.05) "Wird die Aufgabe durch Unternehmen in privater Rechtsform wahrgenommen, sind die Gesellschaftsanteile vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand zu halten."
Das bedeutet, die Wasserversorgung kann an privatwirtschaftliche arbeitende Unternehmen übertragen werden, die in öffentlicher Hand z. B. eines anderen Landes sind. Oder die Hamburger Wasserwerke werden beispielsweise in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, dann gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes der Geheimhaltung der Geschäftspolitik.
Damit wird die öffentliche, parlamentarische Diskussion und Kontrolle über die Wasserversorgung abgegeben. Schritte in Richtung Privatisierung bedürfen dann keiner Abstimmung in der Bürgerschaft.
Ich bitte Sie zu überprüfen:
Warum ist der Konsens "dass Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständig Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt." nicht in den Entwurf übernommen worden?
Ich bitte Sie, sich persönlich dafür einzusetzen, daß die ursprüngliche Formulierung in das Gesetz eingearbeitet wird und daß die Vorlage an den Umweltausschuss zur Beratung überwiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitta Klotz
AK: WasserBlicke
Tel: 644 92 114
Sehr geehrte Frau Klotz,
ihr Hinweis auf die abweichende Formulierung des Gestzentwurfes ist völlig richtig und von seiten der GAL auch nicht unkommentiert geblieben.
Am 20.05 hat mein Kollege Herr Maaß, der für die Wasserwerke bei uns zuständig ist, folgende Pressemittelung herausgegegeben, deren Inhalt ich mich nur voll und ganz anschließen kann. Wir werden im Umweltausschuss darauf drängen, dass die Formulierung im Gesetzestext so präzisiert wird, dass sie dem Inhalt des parlamentarischen Ersuchens vollständig entspricht und eine Privatisierung der Wasserversorgung auf Dauer ausgeschlossen wird.
mit freundlichen Grüßen
Claudius Lieven
PRESSEMITTEILUNG
Datum: 20. Mai 2005
Gesetzentwurf soll im Ausschuss nachgebessert werden
Schlupflöcher für Privatisierung der Wasserwerke?
Nach den Vorwürfen der Volksinitiative "Unser-Wasser-Hamburg", wonach der vom Senat vorgelegte Gesetzentwurf zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung Schlupflöcher für eine spätere Privatisierung der Wasserwerke enthalte, fordert die GAL-Bürgerschaftsfraktion eine Nachbesserung des Gesetzentwurfes im Umweltausschuss. Die GAL-Fraktion hat eine Überweisung in den Umweltausschuss beantragt, am kommenden Donnerstag wird die Bürgerschaft hierüber entscheiden.
Der umweltpolitische Sprecher der GAL-Fraktion Christian Maaß, der auch Vorsitzender des Umweltausschusses ist, stellt hierzu fest: "Schlupflöcher für eine spätere Privatisierung darf es nicht geben. Das Gesetz muss endgültig und dauerhaft sicherstellen, dass Hamburgs Wasser in öffentlicher Hand bleibt. Alles andere würde auf eine Missachtung des erfolgreichen Volksbegehrens hinauslaufen. Im Ausschuss muss geklärt werden, ob und wo es Schlupflöcher im Gesetz gibt - die dann gestopft werden müssen."