Frage an Claudius Lieven von H. F. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Lieven,
seit wann werden in Hamburg die neuen EU-Richtlinien bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen umgesetzt? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
H.Flügge
Sehr geehrter Herr Flügge,
das Europarechtsanpassungsgesetz Bau vom 24. Juni 2004 zur Änderung des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes ist am 20. Juli 2004 in Kraft getreten.
Als Bundesgesetz tritt es damit auch unmittelbar für Hamburg in Kraft. Bei jedem B-Plan wird und muss geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden muss oder nicht. Die Ergebnisse dieser Prüfung bzw. der UVP selbst können in den Bezirksämtern erfragt werden bzw. sie werden auch im "Amtlichen Anzeiger" veröffentlicht.
Weitere Erläuterungen:
Auszug aus der Website des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, http://www.bmvbw.de/Bauwesen-Staedtebau-und-Raumordnung-.320.15333/Europarechtsanpassungsgesetz-Bau-EAG-Bau.htm
Unmittelbarer Anlass für die Arbeiten am Baugesetzbuch war die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. Plan-UP-Richtlinie). Das europaweit eingeführte Instrument der Umweltprüfung wurde für Bauleitplanverfahren nutzbar gemacht und in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung integriert. Zur Erleichterung der kommunalen Planungspraxis wurde die Umweltprüfung im Rahmen des Baugesetzbuchs als Trägerverfahren zur Vereinheitlichung der bislang nebeneinander stehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) genutzt. Die Umsetzung der Richtlinie richtet das nationale Baurecht auf das europäische Recht neu aus.
Es wurden Vereinfachungen des Planungsrechts vorgenommen, so durch die Umgestaltung der Vorschriften über die Teilung von Grundstücken und die Einführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens. Darüber hinaus werden u. a. weitere aktuelle städtebauliche Fragen aufgegriffen und einer Lösung zugeführt. So wurde der Ausbau und die Erneuerung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben im nicht beplanten Innenbereich erleichtert und es werden die Grundlagen für flexiblere Fristen für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich geschaffen. Mit den neuen Regelungen insbesondere zu Biomasseanlagen liegt ein angemessener Ausgleich zwischen dem Anliegen der Förderung der Landwirtschaft und der erneuerbaren Energien einerseits und dem Schutz des Außenbereichs und der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung andererseits vor. Weiter wurde den Gemeinden die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen und Maßnahmen der "Sozialen Stadt" gegeben.
Die Gesetzestexte können sie über die Bundestagsdrucksachen 15/2250 und 15/2996 unter der Webadresse http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm oder unter http://www.bundesgesetzblatt.de beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Claudius Lieven