Frage an Claudius Lieven von Martin H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Moin Herr Lieven!
Wie ist Ihre Position bzw. die Postion der GAL zum Umbau des Wasserturms im Schanzenpark in ein Hotel? Befürwortet die GAL die de facto Privatisierung öffentlicher Grünflächen zugunsten von Privatinteressen ?
Wie sind die Einschränkungen der ParkbenutzerInnen durch das massive Aufgebot von Sicherheitskräften zu rechtfertigen? Wie hoch belaufen sich die Kosten dieses end- und sinnlosen Polizei-Einsatzes? Welchen Anteil von diesen Kosten trägt die Betreibergesellschaft, welchen Anteil der Steuerzahler? (Und wie rechtfertigt sich diese Kostenaufteilung?)
Vielen Dank und mit den besten Wünschen,
Martin Hensch
Guten Tag Herr Hentsch,
Wie ihnen vermutlich bekannt ist, erstreckt sich die Geschichte der Umnutzung des Wasserturms über nun etwa 16 Jahre. Ich kann Ihnen leider nicht genau sagen wie die Position der GAL 1989 gewesen ist, als der Wassertum verkauft wurde. Ich nehme an, dass die GAL damals die Forderung nach Festsetzung eines Anteils von 50% öffentlicher Nutzungen im umgebauten Wasserturm unterstützt hat. 1996 hat die GAL im Bezirk Eimsbüttel dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt mit dem Festgelegt wurde, dass der damalige Besitzer des Turms 1 Million Euro für Stadtteilprojekte zahlen muss und die Erholungsfunktion des Parks nicht eingeschränkt werden darf, im Gegenzug wurde die 50% Bindung aufgehoben, da mit dieser Bindung keine tragfähigen Konzepte zur Umnutzung des Turms zustande kamen. In den folgenden Jahren wurden verschiedene Überlegungen zur Nutzung des Turms geprüft (u.a. Imaxx Kino, Kletterturm, Studentenwohneim), von denen sich letztenendes nur eine Hotelnutzung als wirtschaftlich tragfähig erwies. Bei der Planung der Umnutzung des Turms wurde von Seiten der GAL, soweit ich das recherchieren kann von Anfang an, darauf gedrängt, die Eingriffe in den Park zu minimieren. Dies führte u.a. dazu, dass für das neue Hotel eine aufwändige unterirdische Erschließung geplant wurde, damit die Hotelgäste den Park nicht durchqueren müssen und die alle Ver- und Entsorgungsvorgänge direkt von der Straße Sternschanze aus abgewickelt werden können. Die Fläche über dem in den Hang integrierten Versorgungs- und Erschließungsbauwerk soll nach Abschluss der Bauarbeiten wieder als öffentliche Grünfläche zur Verfügung stehen und bepflanzt werden. Alle Anlage des Hotels selbst befinden sich meines Wissens nach ausschließlich auf dem Grundstück des Wasserturms, dass seit Errichtung des Wasserturms nicht öffentlich zugänglich war, ebenso wie der Turm seit seiner Errichtung nicht öffentlich zugänglich war. Insofern ist die von Ihnen geäußerte Befürchtung, dass es zu einer "de Facto Privatisierung öffentlicher Grünflächen" kommen könnte meiner Ansicht nach nicht begründet.
Die GAL wird sich weiterhin auf allen Ebenen für den Schutz des Parks und seiner öffentlichen Nutzbarkeit im Sinne einsetzen.
Bezüglich der Fragen zu Umfang und Kosten der Polizeieinsätze verweise ich auf die Antwort von Frau Götsch, der Sie eine gleichlautende Frage gestellt haben.
mit freundlichen Grüßen
Claudius Lieven MdHB