Frage an Claudius Lieven von Stephan W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Guten Tag Claudius!
Ich frage mich, ob Du recht hast?
Es ist mir recht bei Claudius und Stephan zu bleiben.
Ich kann mir die Schanze und das Karoviertel noch leisten, aber werden sich in Zukunft auch Hart 4 -Empfängerinnen und - er das noch sagen können? Die Schanze, Ottensen und St. Georg sprechen dagegen.
Zum Hotel von Mövenpick.... ich finde, daß dies kein Segen ist. Wir Steuerzahlerinnen - er buttern Geld dazu, um die Existenz kleinerer Hotels zu zerstören. Das gibt doch keinen Sinn. Der Schanzenpark wird dann zum Lustpark der Reicheren werden. Eintritt nach Gesichtskotrolle (etwas überspitzt). Die Erlaubnis des 6 -wöchigen Kinobetriebs soll doch nur die Gemüter beruhigen. Der Senat schluckt diese Kröte nur, weil er darum nicht hinweg kommt.
Gnadenkirche......soll es bald fast nur noch in Hamburg Belustigungsplätze (Kaffeeplätze) geben? Die Messebetreiber finden das gut. Hamburg..... Stadt der Touristen wie Venedig? Der Mix macht`s, wo das verlohren geht, wird es öde und unerträglich.
Plaza Bestiale (Schulterblattplatz)......viele Schanzenbewohner sehe ich da nicht.
Gruß, Stephan!
Hallo Stefan,
Ein "Segen" ist das Hotel auch aus meiner Sicht nicht. Von den in den vergangenen Jahren geprüften Alternativen wäre z.B. ein Studentenwohnheim besser in den Park integrierbar gewesen (wobei das auch Wohnnutzung ist und acuh Studenten können gegen Lärm klagen). Allerdings wären das extrem teure Studentenwohnungen gewesen, die die Stadt da mit öffentlichen Geld gebaut hätte. Oder nehmen wir den Vorschlag daraus einen Kletterturm zu machen. Dies hätte jedoch auch den Denkmalschutz auf den Plan gerufen (Erosion der Außenhaut) und hätte zu einem erheblichen Besucherverkehr im Park geführt. Um einer wirtschaftlichen Nutzung dabei ansatzweise nahe zu kommen hätte man das Innere des Turms massiv gastronomisch nutzen müssen, mit den üblichen Folgewirkungen. Das Imaxx Kino ist zum Glück nicht gekommen. Es gab mal die Überlegung die über Hamburg verstreuten naturhistorischen Sammlungen in einem neuen Museum zusammenzufassen und den Turm dafür zu nutzen. Da wäre er aber wieder zu klein für gewesen, so dass man einen Zusatzbau in den Park hätte stellen müssen. Im übrigen hat man dann wieder Besucherverkehr, Parkplätze, Gastronomie und Events etc., um das Betriebskostendefizit im Zaum zu halten (von den Investitionskosten ganz zu schweigen).
In der Abwägung dieser, zugegebenermaßen allesamt unerquicklichen, Alternativen ist ein Hotel noch vergleichsweise parkverträglich. Der Besucherverkehr wird sich bei 226 Zimmern in Grenzen halten, zumal er unterirdisch durch einen Erschließungstunnel von der Straße in den Turmsockel geführt wird. Ebenso wird die Ver- und Entsorgung nicht durch den Park erfolgen. Die Fenster des Hotels werden wie gesagt aus wind- und schalltechnischen Gründen nicht durch Gäste zu öffnen sein, was hilft die Lärmproblematik in den Griff zu bekommen. Das sich am Fuß des Turms auf dem Turmgrundstück eine Frühstücksterasse des Hotels befinden soll, wird m.E. auch nicht zu einer "Privatisierung" des Parks führen, schließlich gibt überall in Hamburg, Deutschland, Euorpa etc. Cafe´s, Biergärten, Kioske und Restaurants in Parks ohne dass deshalb jemand aus dem Park ausgeschlossen würde. Ich plädiere deshalb dafür die Sache etwas entspannter zu sehen. Im übrigen stimmt es nicht, dass wir Steuerzahler beim Hotel Geld dazu buttern. Wenn du damit die Kosten des Polzeieinsatzes meinst kann man diese nicht mit einer Förderung des wirtschaftlichen Betriebs des Hotels in einen Topf werfen, eine solche findet nicht statt. Es gibt steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Aufwendungen die durch den Denkmalschutz bedingt sind, dies gilt jedoch generell für alle denkmalgeschützten Objekte. Genauso hat jeder der eine genehmigte Nutzung, Betrieb, Baustelle etc. betreiben will das Recht dies ungehindert zu tun. Insofern sichert die Polizei hier das Recht des Vorhabenträgers etwas erlaubtes zu tun, so wie sie beispielsweise im Falle einer Untersagung der Fortsetzung der Bauarbeiten durch ein Gericht dieses ebenso durchsetzen müßte, wenn jemand es zu unterlaufen versuchte. Ich will versuchen dies an einem Beispiel zu erläutern, wenn sich jemand an sagen wir einem Buchgeschäft stört und versucht dessen Zugang zu blockieren und der/die BetreiberIn die Polizei zur Hilfe ruft, um den Zugang zu seinem Geschäft frei zu halten, kann man ihm/ihr nicht die Kosten dieses Einsatzes anlasten. Ähnlich verhält es sich leider eben auch mit einer Baustelle.
Viele Grüße
Claudius Lieven MdHB