Warum werden die Konten der Machtinhaber der Islamischen Regierung nicht eingefroren? Warum wird deren deutsche Staatsbürgerschaft nicht widerrufen? Viele Machtinhaber haben die doppelte Staatsbürgers
Sehr geehrte Frau K.,
die Proteste im Iran, die nun seit vielen Monaten andauern, haben unsere volle Solidarität und Unterstützung. Im Angesicht der gravierenden brutalen Menschenrechtsverletzungen, die das Regime im Rahmen der brutalen Unterdrückung dieser Proteste begeht, hat die EU bereits mehrere Sanktionspakete auf den Weg gebracht, mittlerweile sind wir beim achten Sanktionspaket. Hunderte iranische Verantwortliche und dutzende Organisationen, die für Menschenrechtsverstöße verantwortlich gemacht werden, stehen auf der Sanktionsliste, sie sind mit Einreisesperren belegt und ihre Vermögen in der EU eingefroren - also genau, wie Sie es hier in Ihrer Frage gefordert haben.
Dass Mitglieder der iranischen Regierung die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen würden, ist mir nicht bekannt. Aber auch ganz grundsätzlich ist ein Entziehen der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund von Fehlverhalten nicht möglich, dies ist durch das Grundgesetz geschützt, nachdem in der Zeit des Nationalsozialismus vielen Menschen vom Nazi-Regime gegen ihren Willen ihre deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann einem deutschen Staatsbürger jedoch entzogen werden, wenn er eine weitere Staatsbürgerschaft hat und nicht genehmigt in die Streitkräfte dieses Landes eingetreten ist. Dies wird nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von der obersten zuständigen Landesbehörde festgestellt. Sollten Sie also von deutschen Staatsbürgern wissen, die freiwillig in die iranischen Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eingetreten sind, sollten Sie diese Informationen an eine Polizeidienststelle weitergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend, MdB