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Claudia Moll
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Frage von Ralph P. •

Wie rechtfertigen Sie die Zustimmung zum „Rückführungsverbesserungsgesetz“, während sich mehr Menschen auf die Flucht begeben & nun sogar humanitäre Hilfe für Geflüchtete kriminalisiert werden kann?

Konkret habe ich daher folgende Fragen an Sie:
1. Haben Sie persönlich dem Rückführungsverbesserungsgesetz zugestimmt? Wenn ja, mit welcher Erwartung an den „Mehrwert“ eines solchen Gesetzes?
2. War Ihnen zum Zeitpunkt der Abstimmung bekannt, dass mit der Gesetzesänderung (uneigennützige!) humanitäre Hilfe, besonders die Rettung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen kriminalisiert werden kann? Waren Ihnen die Gutachten von Prof. Epik und Prof. Schatz sowie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bekannt?
https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/Aktuell/pressestelle/Gutachten_zur_Neufassung_des____96_AufenthG.pdf
https://www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/professuren/professur-epik/aktuelles/20240117-update-kriminalisierung-der-seenotrettung/kurzstellungnahme.pdf
3. Wie planen Sie, sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes für eine unmissverständliche Rechtssicherheit für die humanitäre Hilfe bei der Rettung unbegleiteter Minderjähriger sowie auf dem Landweg einzusetzen?

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Mit dem Gesetz sollen hauptsächlich schnellere und effektivere Rückführungen und Abschiebungen von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden. Dafür sieht das Gesetz ein Bündel an Maßnahmen vor. Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht wird die freiwillige Ausreise in den Herkunftsstaat stets bevorzugt, so wird die freiwillige Rückkehr intensiv gefördert und unterstützt. Die zwangsweise Durchsetzung der Ausreise erfolgt als letztes Mittel.

Der Erarbeitung des Gesetzes ging ein langer Prozess voraus, so wurde im August 2023 ein Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Rückführung vom Bundesministerium für Inneres und Heimat veröffentlicht. Die Vorschläge setzten insbesondere die Vereinbarungen des Spitzengesprächs der Bundesinnenministerin mit Ländern und Kommunen sowie die Beschlüsse der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder um.

Das Gesetz bringt auch Entlastung von Ausländerbehörden und Verbesserungen bei Arbeitsmarktintegration mit sich, indem die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln im Rahmen des subsidiären Schutzes auf drei Jahre (statt bisher einem Jahr) verlängert wird, viele Arbeitsverbote für Geflüchtete künftig entfallen werden und die Beschäftigungsduldung neu gefasst wird.

Im parlamentarischen Verfahren gab es zu dieser Reform umfassende Beratungen inklusive öffentlicher Anhörung. Nach intensiven Beratungen unter den Koalitionsfraktionen konnte eine Einigung erzielt werden, die sowohl die Notwendigkeit der effektiven Durchsetzung der Ausreisepflicht als auch die Rechtmäßigkeit des Verfahrens berücksichtigt. So wurden im parlamentarischen Verfahren insbesondere folgende Änderungen an dem Gesetzentwurf vereinbart:

-> Es wird die Pflichtbeiordnung eines anwaltlichen Vertreters in Abschiebehaftverfahren und Verfahren zum Ausreisegewahrsam einschließlich der Haft zur Überstellung in Dublin-Verfahren eingeführt. Abschiebungshaft stellt eine staatliche Freiheitsentziehung dar und die Personen, die abgeschoben werden sollen, befinden sich oft in einer sehr vulnerablen Position. Durch die Einführung der Pflichtbeiordnung eines anwaltlichen Vertreters werden die Betroffenen in die Lage gesetzt, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.

-> Minderjährige und Familien mit Minderjährigen werden grundsätzlich nicht in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam genommen werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor: „Wir werden unserer besonderen humanitären Verantwortung gerecht und Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht in Abschiebehaft nehmen." Mit der Änderung wird dieses Vorhaben umgesetzt.

-> Keine Kriminalisierung der Seenotrettung: Das Gesetz sieht Strafverschärfungen bei der Schleusungskriminalität vor. Eine Strafbarkeit von Seenotrettungshandlungen wird jedoch durch die Änderung ausdrücklich nicht eingeführt. Auch Unterstützerinnen und Unterstützern droht keine Strafe, wenn sie Menschen auf der Flucht humanitäre Hilfe leisten und Menschen medizinisch, mit Kleidung, Decken oder Lebensmitteln versorgen. Die Beihilfe oder Anstiftung zur Einreise ohne erforderliches Visum, wenn diese wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern begangen wird, ist bereits heute bei Schleusungen in das Bundesgebiet strafbar. Diese wird jetzt lediglich auf Schleusungen in die EU ausgeweitet.

-> In Bezug auf antisemitische oder rassistische Straftaten setzen wir ein klares Signal und verschärfen die Regelungen zum Ausweisungsinteresse.

Festzuhalten ist, dass dies das Ergebnis einer sehr fein austarierten politischen Kompromissfindung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, zwischen den einzelnen Ressorts und zwischen den Fraktionen ist. Wir haben in den parlamentarischen Verhandlungen das Beste rausgeholt, um das Gleichgewicht zwischen Humanität und Ordnung aufrecht zu erhalten und keine unnötigen Härten zu schaffen.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das Chancenaufenthaltsrecht und die Novellierung des Staatsangehörigkeitsrecht auf der einen Seite – das Asylbeschleunigungsgesetz und das Rückführungsverbesserungsgesetz auf der anderen: All diese beschlossenen Maßnahmen greifen ineinander und werden ihre Wirkung entfalten, hin zu Deutschland als modernem erstarkendem Einwanderungsland.

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