Sehr geehrte Frau Moll, Warum sind die EU Wahlen ab 16 Jahren und die Bundestagswahlen ab 18 Jahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. November 2022, einen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes gegen die Stimmen von Union und AfD gebilligt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat zugrunde. Die Absenkung des Wahlalters entspricht zudem der Entwicklung auf europäischer Ebene. So fordert die Legislative Entschließung des Europaparlaments vom 3. Mai 2022, „dass das Mindestwahlalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament künftig in der Regel 16 Jahre betragen soll“.
Durch die Absenkung werden rund 1,4 Millionen Jugendliche neu zur Wahl berechtigt, die Anzahl der Wahlberechtigten steigt damit um knapp 2,3 Prozent.
Zur Begründung heißt es im Gesetz, die Ausweitung solle Menschen stärker beteiligen, „die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen.“ Jugendliche sollten mehr Mitsprache bei aktuellen Themen wie Klimaschutz, Sozialsystemen, Internetregulierung und öffentlichen Investitionen erhalten, deren Folgen noch lange spürbar sein werden.
Die Absenkung des Wahlalters hatten die Ampelparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Dort ist außerdem eine Herabsetzung des aktiven Wahlrechts für Bundestagswahlen auf ebenfalls 16 Jahre vorgesehen. Anders als im Europawahlrecht ist das Wahlalter für Bundestagswahlen aber im Grundgesetz festgeschrieben. Eine Änderung bräuchte daher eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Dafür müssten Union oder AfD eine Absenkung des Wahlalters entgegen ihren aktuellen Positionen unterstützen.