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Claudia Moll
SPD
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Frage von Kathi J. •

Wie stehen Sie zu dem Tierschutzgesetz, das derzeit in Arbeit ist? Vor allem möchte ich wissen, wie Sie zu Langstreckentransporten, Anbindehaltung und Amputationen stehen.

Sehr geehrte Frau Moll, die geplante neue Form des Tierschutzgesetzes ist mehr als enttäuschend. Einige wichtige Punkte werden gar nicht aufgegriffen und für die, die behandelt werden, gelten viel zu lange Übergangsfristen oder Ausnahmeregelungen. Die Mehrheit der Bevölkerung möchte ein echtes Tierschutzgesetz, es wäre schön, wenn Sie sich dafür einsetzen würden.
Freundliche Grüße
K.. J.

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Antwort von
SPD

Vielen Dank für Ihre kritischen Nachfragen.

Die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und Tiere in Deutschland besser zu schützen. Diese Maßnahmen setzen wir nun um. Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Geschöpfe. Dieser Anspruch ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Trotz dieses klaren Auftrags bestehen nach wie vor Defizite bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Diese Defizite dürfen und wollen wir nicht hinnehmen. In den vergangenen Jahren haben Forschung und Wissenschaft neue Erkenntnisse im Bereich des Tierschutzes gebracht, die nun in die Gesetzesänderungen einfließen.

Die Änderungen sind umfangreich und betreffen viele Bereiche, vom Heimtierschutz über die Haltung von Wildtieren in Zoos und Zirkussen bis hin zur Nutztierhaltung. Zu den von Ihnen genannten Punkten kann ich versichern, dass sie alle aktiv diskutiert werden.

Die geplanten Änderungen sollen den Schutz der Tiere auf Langstreckentransporten deutlich verbessern. Wir setzen uns für striktere Kontrollen und strengere Regelungen ein, um das Leid der Tiere während langer Transporte zu minimieren. Dies umfasst auch bessere Bedingungen und kürzere Transportzeiten, um den Stress für die Tiere zu reduzieren.

Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten. Hier besteht eine Verantwortung für Bergbauern und Almen mit ihrer Rinderhaltung und deren Bedeutung für die wertvollen und artenreichen Kulturlandschaften mit ihren Wiesen und Weiden. Für die Anbindehaltung von Rindern gilt daher: Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen. Bei dieser Kombihaltung müssen die Rinder in der Weidezeit Zugang zur Weide und außerhalb der Weidezeit mindestens zwei Mal in der Woche Zugang zu einem Freigelände haben. Mit dieser Ausnahme will der Gesetzentwurf gewährleisten, dass bestehende Rinderhaltungen, die bei der Pflege von Almen und artenreichem Grünland eine wichtige Rolle spielen, weitergeführt werden können. Betroffene Betriebe haben für diese Entwicklungsmöglichkeiten zehn Jahre Zeit. Das ist ein Kompromiss, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz noch die besondere Situation kleiner Höfe außen vor lässt. Sie haben die Möglichkeit, weiterzuwirtschaften.

Die neuen Regelungen zielen zudem darauf ab, die Zahl nicht-kurativer Eingriffe, wie das Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern, drastisch zu reduzieren. Solche Eingriffe sollen entweder gar nicht mehr, nur noch unter Betäubung oder nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden dürfen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Leid der Tiere zu verringern und den Tierschutz zu stärken.

Zusätzlich beinhaltet das neue Gesetz weitere bedeutende Maßnahmen, wie die Bekämpfung des illegalen Handels mit Tieren auf Onlineplattformen, eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung und Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben. Auch die Qualzucht soll weiter eingedämmt und der Tierschutz durch die Einführung eines hauptamtlichen Bundestierschutzbeauftragten institutionell gestärkt werden. Der Strafrahmen für Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wird deutlich erhöht, um schwerwiegende Verstöße effektiver ahnden zu können.

Einige Punkte wurden jedoch in den Regierungsverhandlungen abgeschwächt. Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden wir als Fraktion die von Ihnen angesprochenen Punkte thematisieren und uns dafür einsetzen, möglichst viele unserer Inhalte durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

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