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Frage von Norbert John B. •

Sehr geehrte Frau Moll, ich habe eine Frage zur Gleichbehandlung bzw. daraus ableitend zur Diskriminierung von Handwerksbetrieben, bezüglich der rechtlichen Lage.

Zur Problematik:

Seit Jahren werden durch Handwerkskollegen die Handwerkerparkausweise NRW über den Kreis Düren bestellt und auch ausgestellt.

In diesem Jahr wurde dies zunächst verweigert und dann mit Auflagen versehen.

Neben den schon bekannten Angaben zu den Fahrzeugen und den Betrieben, wurden jetzt Bilder der Fahrzeuge und Angaben zur Kundschaft angefordert, zudem wurden kleinere Fahrzeuge gar nicht mehr berücksichtigt und ausgeschlossen. Ausserdem sollen Handwerksbetrieb die nicht im Kreis Düren ansässig sind, eine deutlich höhere Gebühr Zahlen ( 250€ statt 150€ ). Bergründet wurde dies mit einem höheren Aufwand, welcher allerdings nicht nachvollziehbar ist, da dieser schlichtweg nicht vorhanden ist.

Da dies zum einen dam Datenschutz ( Kundendaten ) sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht, erbitte ich hierzu Ihre Stellungnahme sowie Hilfe zur Umsetzung.

Mit freundlichen Grüßen

N.J.B.

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