Frage an Claudia Moll von Norbert K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Moll,
ich bitte Sie, mir die Frage zu beantworten, ob Sie sehen, daß durch die unterschiedliche
Handhabung bei den Kosten der Unterkunft, einerseits bei den ehem. Heimbewohnern (besondere Wohnform) und andererseits die außerhalb davon lebenden behinderten Menschen ein 2-Klassen-Behindertensystem entstanden ist.
Wie kann es sein, daß jetzt ca.eine Hälfte aller Behinderten der Interpretation zuständiger Gesetze durch die Verwaltungen ausgeliefert sind, die andere Hälfte (Heime) aber nicht? Trotz großer Worte in UN-BRK, BTHG und auch SGB.
Ich bitte Sie keinesfalls um einen gesetzlich-juristischen Kommentar, sondern um einen rein
menschlich-politischen.
Hochachtungsvoll
N. K.
Sehr geehrter Herr Küpper,
vielen Dank für Ihre Frage! Sie sprechen von einem 2-Klassen-System und einer Ungleichbehandlung aufgrund von unterschiedlichen Wohnformen. Damit haben Sie Recht! Deshalb lösen wir genau dieses System gerade auf.
Menschen mit Behinderung sind keine Objekte gesellschaftlicher Fürsorge, sondern selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger. Um das zu gewährleisten dürfen finanzielle Leistungen nicht von der Wohnform abhängen. Ob nun stationär, ambulant oder teilstationär - Leistungen sollten sich immer nach der Person und nicht der Wohnform richten. Was heißt das konkret?
Seit Beginn diesen Jahres erhalten Menschen in besonderen Wohnformen mehr Selbstbestimmung, indem keine sogenannte Komplexleistung in Höhe von Summe x direkt an die pflegende Einrichtung geht. Die Betroffenen erhalten stattdessen, wie auch Menschen mit Behinderungen, die in Wohnungen leben, Leistungen zur Existenz und zur Eingliederung getrennt. Das ist ein kompletter Systemwechsel. Damit werden die existenzsichernden Leistungen unabhängig von der Wohnform erbracht, auch wenn Menschen in einer stationären Einrichtung leben. Das heißt, dass auch Menschen in stationären Einrichtungen Leistungen zum Lebensunterhalt direkt auf ihr eigenes Konto bekommen. Daneben werden für alle Leistungsberechtigten Eingliederungsleistungen mit Blick auf den individuellen Bedarf erbracht. So wird echte Wahlfreiheit bei der Unterkunft ermöglicht.
Sie haben sich eine Antwort fernab der juristischen Spitzfindigkeiten gewünscht, daher möchte ich folgendes ganz grundsätzlich herausheben:
Ja, durch die Besonderheiten und Unterschiede der Wohnformen gab es bisher Ungleichheiten, die wir mit Beginn dieses Jahres endlich aufgelöst haben, worüber ich mich sehr freue.
Mir ist wichtig, dass wir mit diesem und auch folgenden Gesetzen den Mensch in den Mittelpunkt stellen: Was Menschen wegen ihrer Behinderung an Unterstützungsleistungen bekommen, ist dann nur noch davon abhängig, was sie brauchen und was sie möchten und nicht länger vom Ort der Unterbringung.
Ich hoffe ich konnte Ihnen die Antwort geben, die Sie sich gewünscht haben. Ansonsten können Sie sich gerne nochmal per Mail an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Moll