Claudia Lörsch
SPD
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Frage von Dennis M. •

Frage an Claudia Lörsch von Dennis M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Frau Lörsch,

wie stehen Sie zum Thema Vorratsdatenspeicherung und zur Online-Durchsuchung und was halten Sie vom Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV)?

Herzliche Grüße

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen wie folgt beantworten möchte

zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
Die Vorratsdatenspeicherung bewegt sich im Spannungsfeld zwischen effektiver Strafverfolgung und Gefahrenabwehr und dem verfassungsrechtlich verbürgten Schutz der Bürgerinnen und Bürger auf die Unversehrtheit ihrer informationellen Selbstbestimmung. Die Strafverfolgungsbehörden sind für eine effektive Arbeit auf diese Daten angewiesen, da sie zur Aufklärung von Straftaten und zur Verhütung von Gefahren beitragen. Eine Datenspeicherung kann aber nur im Einklang mit unserer Verfassung erfolgen.

zum Thema Online-Durchsuchung:
Angesichts der rasanten technischen Entwicklung der modernen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten sieht sich die Polizei vor neue Herausforderungen gestellt. Im Januar hat der rheinland-pfälzische Landtag daher einstimmig das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz novelliert. Damit erhält die Polizei u.a. die Befugnis, Online-Durchsuchungen durchzuführen. Bei der Überarbeitung wurde die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Wegen ihrer besonderen Schwere unterliegen solche Eingriffe ganz engen Grenzen und sind auf die Abwehr erheblicher Gefahren und schwerster Straftaten beschränkt. Die Online-Durchsuchung kann damit nur als letztes Mittel in nur ganz wenigen extremen Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen. Insgesamt wird eine ausgewogene Bilanz zwischen den Sicherheitsbelangen und den persönlichen Rechten des Einzelnen gewahrt.

zum Thema Jugendmedienschutz Staatsvertrag:
Mit dem Scheitern der Novellierung des JMStV wurde meiner Meinung nach eine große Chance vertan, mit freiwilligen Alterskennzeichnungen und dem Einsatz von Jugendschutzprogrammen Kinder und Jugendliche vor verstörenden Inhalten im Netz zu schützen. Mit der bestehenden gesetzlichen Regelung sind die Anbieter weiterhin auf die derzeit gültigen Sendezeitgrenzen im Netz angewiesen. Die bereits getätigten Investitionen von Verbänden und Unternehmen in effektive Jugendschutzsysteme wurden zunächst zunichte gemacht. Ob der Weg der koregulierten Selbstregulierung weiter beschritten werden kann, muss zunächst im Länderkreis neu beraten werden. Wann das der Fall sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar.

Ihre
Claudia Lörsch