Frage an Clarissa Herbst von Peter S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Herbst,
Ende letzten Jahres hat das „Dialogforum Schiene Hamburg-Altona“ seine Arbeit aufgenommen.
https://www.dialogforum-schiene-hamburg-altona.de/
Für das Forum steht ein Verfügungsfonds von jährlich bis zu 150.000 Euro bereit. Die Kosten tragen je zur Hälfte Stadt und die Deutsche Bahn, wie Punkt 11 der Anlage zur Bürgerschaftsdrucksache 21/19943 zu entnehmen ist.
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/69676/faktencheck_fernbahnhof_diebsteich.pdf
Hinzu kommen die Ausgaben für die Geschäftsstelle des Forums und die sonstigen laufenden Kosten, die ebenfalls je zur Hälfte von Stadt und DB zu tragen sind.
Für die Geschäftsstelle wurde die Firma Arcadis ausgewählt. Einen Zugang zu dem mit der Firma geschlossenen Vertrag verweigert die DB. Zur Frage nach der öffentlichen Ausschreibung bzw. der Vergabebekanntmachung für den Vertrag verweist DB auf Links im Internet, die ins Leere gehen.
https://fragdenstaat.de/a/208194
Sowohl die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als auch der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen erklären, der Vertrag mit der Firma Arcadis liege ihnen nicht vor, da die Ausschreibung von der DB durchgeführt worden sei. Auch die Auftrags- und Vergabebekanntmachung lägen nicht vor, man kenne nur die vorgesehene Leistungsbeschreibung.
https://fragdenstaat.de/a/205556
Anscheinend haben sich die zuständigen städtischen Behörden also nicht vergewissert, dass der Vertrag für die Geschäftsstelle des Forums in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben worden ist.
Steht dies im Einklang mit Artikel 58 der Landeshaushaltsordnung, wonach dem Abschluss von Verträgen über Leistungen eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb vorausgehen muss? Gilt diese Vorschrift nicht, wenn zur Aufgabenerfüllung andere Stellen (hier: die DB) eingeschaltet werden?
Danke im Voraus für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen
P. S.
Sehr geehrter Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Arcadis Germany GmbH wurde nicht von der Freien und Hansestadt Hamburg, sondern von der Deutschen Bahn beauftragt. Die Deutsche Bahn selbst ist öffentliche Auftraggeberin im Sinne des Vergaberechts und war für die Durchführung des Vergabeverfahrens allein verantwortlich. Die Einzelheiten des Vergabeverfahrens entziehen sich deshalb der Kenntnis der SPD-Bürgerschaftsfraktion wie auch der Kenntnis der Hamburger Behörden, sondern unterliegt der parlamentarischen Kontrolle des Bundestags.
Wir haben jedoch keinen Grund daran zu zweifeln, dass die Vorschriften des Vergaberechts eingehalten wurden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass unterschwellig im Rahmen der vergaberechtlichen Wertgrenzen und beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen von der Vergabe im Rahmen einer Öffentlichen oder einer Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb abgewichen werden kann. Ein Widerspruch zur Landeshaushaltsordnung besteht hierbei nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Clarissa Herbst